Telekom darf Rabatt-Tarife vorerst weiter anbieten
Bis nun über die Beschwerden der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln entschieden ist, darf die Telekom ihre Tarife vorerst weiter anbieten.
Das Prozessrecht gebe dem Beschwerdegericht die Möglichkeit, die Vollziehung des mit der Beschwerde angefochtenen Beschlusses vorläufig auszusetzen. Von dieser Möglichkeit sei hier Gebrauch gemacht worden, um eventuelle bis zur Beschwerdeentscheidung drohende irreparable Folgen zu verhindern, so das OVG NRW.
Der Ausgang des Beschwerdeverfahrens sei offen und durch eine vorübergehende weitere Anwendung der angegriffenen Optionstarife wären existenzbedrohende Nachteile für die Wettbewerber der Telekom nicht zu erwarten, so das Gericht in seiner Begründung. Im Gegensatz dazu wären bei einer Umsetzung der Entscheidung des VG Köln die Endkunden der Telekom betroffen. Die Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.



