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Telekom darf Rabatt-Tarife vorerst weiter anbieten

Oberverwaltungsgericht NRW setzt Beschlüsse des VG Köln außer Kraft. Im Streit um die Telekom-Tarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" hat die Telekom nach der Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Köln jetzt einen Erfolg erzielen können. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (öffnet im neuen Fenster) setzte die Vollziehung der drei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. Dezember 2003, mit denen die Anwendung Optionstarife gestoppt worden waren, vorerst außer Kraft.
/ Jens Ihlenfeld
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Bis nun über die Beschwerden der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln entschieden ist, darf die Telekom ihre Tarife vorerst weiter anbieten.

Das Prozessrecht gebe dem Beschwerdegericht die Möglichkeit, die Vollziehung des mit der Beschwerde angefochtenen Beschlusses vorläufig auszusetzen. Von dieser Möglichkeit sei hier Gebrauch gemacht worden, um eventuelle bis zur Beschwerdeentscheidung drohende irreparable Folgen zu verhindern, so das OVG NRW.

Der Ausgang des Beschwerdeverfahrens sei offen und durch eine vorübergehende weitere Anwendung der angegriffenen Optionstarife wären existenzbedrohende Nachteile für die Wettbewerber der Telekom nicht zu erwarten, so das Gericht in seiner Begründung. Im Gegensatz dazu wären bei einer Umsetzung der Entscheidung des VG Köln die Endkunden der Telekom betroffen. Die Zwischenentscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.


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