Bestätigt: KaZaA nicht verantwortlich für seine Nutzer
Die niederländischen Musik-Verwertungsgesellschaften Buma/Stemra hatten darauf gedrungen, den Prozess neu aufleben zu lassen, was ihnen vom Gericht verweigert wurde. Das Amsterdamer Bezirksgericht befand Ende November 2001 in erster Instanz den Filesharing-Dienst noch für schuldig, Urheberrechte der von der Buma/Stemra vertretenen Künstler zu verletzen und verlangte, dass KaZaA Maßnahmen treffen müsse, um die Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden. In zweiter Instanz hatte Kazaa allerdings im März 2002 gegen die klagenden niederländischen Musik-Verwertungsgesellschaften Buma/Stemra gewonnen.
Die bereits 2002 getroffene Entscheidung des Gerichtes, dass Kazaa nicht für seine Nutzer haftet, wurde mit der neuerlichen Klageabweisung seitens des Hoge Raad nun erneut bestätigt. Die Nutzung von Kazaa bleibt somit in den Niederlanden prinzipiell legal.