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S.A.D. erzielt gerichtlichen Erfolg gegen Tauschbörsen

Link zum Download der Software muss entfernt werden. Der Ulmer Softwarehersteller S.A.D. verbringt derzeit viel Zeit vor Gericht: Einerseits geht man aggressiv gegen das neue Urheberrechtsgesetz vor und nahm kürzlich ein neues Rechtsgutachten zum Anlass, die eigene Kopiersoftware wie MovieJack, DCS und CDRWIN trotz gesetzlichem Verbot in vollem Umfang wieder auf den Markt zu bringen. Andererseits versteht man nur wenig Spaß, wenn die eigene Software kopiert wird, was die Betreiber der Website Eselreiter.de jetzt zu spüren bekamen.
/ Thorsten Wiesner
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Nach eigenen Angaben habe man ein "richtungsweisendes Urteil in Sachen Tauschbörsen" vor dem Landgericht Bielefeld erwirkt. Auslöser des Verfahrens war ein Link zum Download der Software "MovieJack" über eine Tauschbörse auf der Webseite Eselreiter.de. Der Inhaber und Webmaster der Domain muss diesen Link nun unverzüglich entfernen, andernfalls drohen rund 250.000 Euro Ordnungsgeld. Weiterhin muss der beklagte Domain-Inhaber für jede so verbreitete Softwareversion eine Lizenzgebühr an S.A.D. nachzahlen und hat noch die kompletten Gerichtskosten zu tragen.

Das Gericht wertete die Verbreitung der Kopien von MovieJack über die Webseite des Beklagten, im Zusammenspiel mit dem Werkzeug eDonkey, als Mitwirkung an der rechtswidrigen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken.

S.A.D. zeigt sich äußerst zufrieden mit dem Ergebnis und äußert sich in einer Art und Weise, wie man es sonst eher aus Kreisen der Musikindustrie gewöhnt ist: "Wer künftig über eine Webseite, eine Tauschbörse oder via IRC Software unseres Unternehmens anbietet oder auch nur auf ein solches Angebot verlinkt, wird von uns ermittelt und bei einem Gericht angezeigt. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens kann sich nun jeder selber ausrechnen. Wir sind jedenfalls nicht bereit, der illegalen Verbreitung unserer Produkte mit Pressemitteilungen zu begegnen, wie so manch anderer. Wir handeln."


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