eco hält Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
Die geplante Vorratsdatenspeicherung stellt nach Auffassung von eco einen massiven Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Grundrechte dar. Für die betroffenen Unternehmen entsteht ein finanzieller, personeller und technischer Aufwand, der in keinerlei Verhältnis zum beabsichtigten Zweck einer effektiven Strafverfolgung steht.
"Diese Forderungen dienen der Schaffung eines unvorstellbaren Datenvorrats durch flächendeckende Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung, an dem sich die Behörden bei Bedarf bedienen können. Hiervon sind in erster Linie rechtstreue und unbescholtene Bürger betroffen. Das steht im krassen Widerspruch zum Recht auf freie und unbeobachtete Kommunikation und ist verfassungswidrig", so Oliver J. Süme, Vorstand Recht und Regulierung im eco-Verband.
Die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung würde dem Wirtschaftsstandort Deutschland schweren Schaden zufügen, so eco weiter. Angesichts der unvorstellbaren Datenmengen bezweifelt der Verband, dass Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu einer höheren Erfolgsquote bei der Verbrechensbekämpfung beitragen könne.
Zudem befürchtet man bei eco einen erheblichen Vertrauensverlust der Bürger in die Neuen Medien. Das Vertrauen der Nutzer in einen datenschutzkonformen Umgang mit ihren Daten ist eine Grundvoraussetzung für erfolgreichen E-Commerce. "Wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt, können die Unternehmen erst mal ihre Datenschutzerklärungen streichen", so Süme. Dafür würden viele Kunden kein Verständnis zeigen.
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