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Verwaltungsgericht verbietet Telekom-Rabatt-Tarife

"AktivPlus xxl2" und "AktivPlus basis calltime 120" rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Köln hat mit drei Beschlüssen (Az.: 1 L 2579/03, 1 L 2594/03 und 1 L 2789/03) entschieden, dass die von der Deutschen Telekom angebotenen Optionstarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" gegen die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes verstoßen. Es hat damit die aufschiebende Wirkung der Klagen von Wettbewerbern der Deutschen Telekom gegen die entsprechenden Genehmigungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post angeordnet.
/ Andreas Donath
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Der Tarif "AktivPlus xxxl (neu)" ermöglicht es Kunden der Telekom, gegen einen Aufpreis von netto 3,58 Euro gegenüber dem nächstniedrigeren Tarif an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen unentgeltliche City- und Deutschlandverbindungen zu führen. Im Tarif "Aktiv Plus basis calltime 120" erwerben die Kunden gegen einen Aufpreis von netto 1,47 Euro 120 Freiminuten für City- und Deutschlandverbindungen.

Nach Auffassung des Gerichts liegen in diesen Tarifen unzulässige Preisabschläge, weil sie bei einer realistischen Ausnutzung die sonst von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten bei weitem unterschreiten. Darin liege eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter von Sprachtelefondienstleistungen, für die ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht gegeben sei.

Gegen die Entscheidungen ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.


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