Kostenpflichtige Dialer nur noch unter (0)900 9 legal
Die bislang in den Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 registrierten Dialer müssen also bis zum 13. Dezember 2003 in die neue Rufnummerngasse überführt und dort registriert sein, damit sie nicht illegal betrieben werden. "Bei nicht registrierten Dialern besteht nach unserer Rechtsauffassung keine Zahlungspflicht" , so Kurth weiter.
Verbraucher sollen zudem die Möglichkeit haben, sich die Rufnummerngasse (0)900 9 bei ihren Netzbetreiber sperren zu lassen. Sollte dann ein Dialer aktiv werden, so kann sich dieser nur illegal aus einer anderen Rufnummerngasse eingewählt haben und es besteht kein Zahlungsanspruch.
Damit Dialer auch die neue Rufnummerngasse (0)900 9 nutzen können, hat die Reg TP laut eigener Angabe rechtzeitig alle Voraussetzungen geschaffen. So seien bereits 507 Dialer in der neuen Rufnummerngasse (0)900 9 von der Reg TP registriert worden. Die Anträge auf Zuteilung einer (0)900-9-Rufnummer können auch über das Internet gestellt werden. Falls nach dem Stichtag dennoch Dialer über die Rufnummerngassen (0)190 und (0)900 betrieben werden, verspricht die Reg TP, dagegen Maßnahmen bis hin zum Entzug der Rufnummer zu ergreifen.
Verbraucher können sich mit ihren Fragen zu oder Beschwerden über Dialer schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an die Reg TP wenden:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Außenstelle Meschede
Postfach 1151
59851 Meschede
Rufnummer 01805 – DIALER oder 01805 – 342537