Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

20 Jahre Volkszählungsurteil

Geburtsstunde des Datenschutz-Gedankens in der Bundesrepublik. Am 15. Dezember 2003 jährt sich das so genannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zum 20. Mal. Mit diesem Urteil ist eine für das Persönlichkeitsrecht wegweisende Entscheidung getroffen worden, die auch den Datenschutz ins allgemeine Bewusstsein und in die Rechtslandschaft rief.
/ Andreas Donath
Kommentare undefined News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Der entscheidende Meilenstein in der Entwicklung des Datenschutzes in Deutschland wurde damit gesetzt. Galt der Datenschutz bis dahin vielen eher als technische Spezialmaterie von gesellschaftspolitisch sekundärer Bedeutung, so hat das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz als "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" , d.h. als informationsspezifisches Grundrecht interpretiert.

Der Bundsbeauftragte für den Datenschutz Dr. Joachim Jacob sagte anlässlich des Jubiläums: "Das Datenschutzrecht muss vereinfacht werden, damit der Bürger sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wieder wahrnehmen kann" .


Relevante Themen