Europäischer Gerichtshof gibt DocMorris Recht
Der EuGH sei damit größtenteils dem von der Generalanwältin Christine Stix-Hackl am 11. März 2003 vorgetragenen Schlussantrag gefolgt, so DocMorris. Danach stehe die Warenverkehrsfreiheit über einem Verbot des grenzüberschreitenden Versands von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
"Wir waren uns von Beginn an sicher, dass wir im Recht sind. Jetzt haben wir dieses Recht auch bekommen. Die Verbraucher, aber auch Krankenkassen, Großhandel und Arzneimittel-Hersteller haben endlich Rechtssicherheit. Jetzt kann jeder die Vorteile des günstigen, diskreten und bequemen Versandes nutzen, den wir bieten" , so DocMorris-Gründer und Vorstand Ralf Däinghaus.
"Der Gerichtshof hat sich klar und eindeutig für ein weites und zugleich gesundheitsschützendes Verständnis der Warenverkehrsfreiheit ausgesprochen" , erklärt Prof. Dr. Christian Koenig, Prozessvertreter von DocMorris vor dem EuGH und Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung in Bonn.
Der EuGH sieht das Versandverbot für Arzneimittel, für die keine ärztliche Verschreibung vorgeschrieben ist, als nicht gerechtfertigt an. Anders sei dies aber bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Auch stehe das Verbot mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang, soweit es sich um Medikamente handelt, die in einem Mitgliedsstaat nicht zugelassen sind. Die Bundesregierung hat sich mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) bereits im Herbst 2003 für den Medikamentenversandhandel entschieden.
Der Deutsche Apothekerverband hatte gegen die niederländische Apotheke im Oktober 2000 eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt, da nach Ansicht des Verbandes die Versandapotheke gegen das Wettbewerbsrecht, gegen das deutsche Versandhandelsverbot und gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße. Die Sache durchlief das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Am 10. August 2001 riefen die Frankfurter Richter im Hauptsacheverfahren den EuGH zur Stellungnahme an, der am 10. Dezember 2002 in Luxemburg Kläger und Beklagte zur Sache hörte. Am 11. März 2003 verkündete die Generalanwältin Christine Stix-Hackel den Schlussantrag.