EU: Verfahren mangels Umsetzung der Datenschutzrichtlinie
"Die Datenschutz-Richtlinie ist zentraler Bestandteil des neuen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation. Die Mitgliedsstaaten müssen unbedingt ein kohärentes Rechtsetzungskonzept für Probleme wie unerbetene E-Mails ("Spam"), Verwendung von Standortdaten oder "Cookies" einführen. Damit wird das Verbrauchervertrauen in den elektronischen Handel und elektronische Dienste gefestigt, das Voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum der Branche ist", so Erkki Liikanen, Kommissar mit dem Zuständigkeitsbereich Unternehmen und Informationsgesellschaft.
Die Richtlinie über Datenschutz in der elektronischen Kommunikation wurde im Juli 2002 vom europäischen Parlament und vom Rat erlassen. Sie gibt EU-weite Regeln für den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten in Mobil- und Festkommunikation einschließlich Internet vor. Unter anderem wird ein "Spam-Verbot" in der gesamten EU eingeführt, spezifische Bedingungen für die Nutzung von Standortdaten, die durch Mobiltelefone erzeugt werden, und das Installieren von "Cookies" auf PCs festgelegt.
Die Richtlinie sollte bis spätestens 31. Oktober 2003 in innerstaatliches Recht übernommen werden. Zu diesem Zeitpunkt hatten jedoch lediglich sechs Länder Maßnahmen zu ihrer Umsetzung getroffen. Seither hat Irland Umsetzungsmaßnahmen verabschiedet.
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