Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen die Telekom
Telekom muss auch Resellern Zugang zu "wesentlichen" Leistungen ermöglichen. Im Streit um das Reseller-Angebot der Deutschen Telekom hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt gegen den ehemaligen Monopolisten entschieden. Die Telekom hatte sich geweigert, debitel ein seiner Nachfrage entsprechendes Angebot über Anschlüsse sowie Verbindungsminuten für Sprachkommunikation und Datendienstleistungen zu unterbreiten.
Die Regulierungsbehörde hatte daraufhin das Verhalten der Telekom als missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung beanstandet, wogegen die Telekom geklagt hatte.
Das Bundesverwaltungsgericht ist der Rechtsauffassung der Telekom aber nicht gefolgt. Nach dem Telekommunikationsgesetz habe die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen Dritten den Zugang zu "wesentlichen" Leistungen zu ermöglichen. Als "wesentlich" sieht das Gericht Leistungen an, ohne die Telekommunikationsdienstleistungen, für die die Leistungen nachgefragt werden, objektiv nicht erbracht werden können. Darauf, ob der nachfragende Wettbewerber auf Alternativen zurückgreifen oder er die Leistung selbst herstellen könne, komme es dabei nicht an.