Schily fordert mehr Engagement gegen Computerkriminalität
In diesem Zusammenhang stellte Schily die Rolle der Internetprovider heraus und forderte ein verstärktes Engagement bei der Aufdeckung illegaler Inhalte im Netz. Darüber hinaus müsse eine sachgerechte Aufklärung und verstärkte Sensibilisierung der Bürger vor Gefahren durch Virenangriffe erreicht werden, damit auch der Privatanwender die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen gegen Computerviren wie den "Sobig-F-Virus" ergreifen könne.
"Das Internet stellt ein weltumspannendes Kommunikationsnetz bereit und trägt somit zur Verbreitung demokratischer und kultureller Werte bei. Auf Grund der rasanten Fortentwicklung und vielschichtigen Nutzungsmöglichkeiten birgt die Informationsgesellschaft aber leider auch Risiken und Gefahren für die innere Sicherheit. Es ist kein Geheimnis, dass auch Kriminelle die vielfältigen technischen Neuerungen für ihre Machenschaften zu nutzen wissen", so Schily.
"Die Bandbreite kriminellen Handelns reicht von Softwarepiraterie über Computerkriminalität, Hackingstraftaten, Datensabotage und Betrug bis hin zu der abscheulichen Verbreitung von Kinderpornografie im Internet. Diese Straftaten müssen mit aller Konsequenz und Härte bekämpft werden."
Der Bund, so Schily in seiner Rede weiter, sei gut aufgestellt und könne bereits beachtliche Erfolge auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden vorweisen. Er hob in diesem Zusammenhang besonders die bisherige Tätigkeit des Bundeskriminalamtes hervor: "Bereits seit 1999 existiert im Bundeskriminalamt eine zentrale Stelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen. Sie wertet das Internet rund um die Uhr systematisch aus, auf der Suche nach polizeilich relevanten, insbesondere kinderpornografischen Inhalten. Lassen sich entsprechende Verdachtsmomente bestätigen, sorgen die Mitarbeiter des BKA für die sofortige Beweissicherung des Sachverhalts."
Bei der im September 2003 weltweit angelegten Operation "Marcy", durch die insgesamt 38 international agierende Tauschzirkel für Kinderpornografie gesprengt werden konnten, war Deutschland Ausgangspunkt für die Ermittlungen. Die internationale Zusammenarbeit in über 160 Staaten gegen rund 26.500 Tatverdächtige wurde beim Bundeskriminalamt koordiniert.
Nach den Ereignissen des 11. September 2001 habe der Bund seine Maßnahmen und Programme zur Förderung der IT-Sicherheit überprüft und in einigen Bereichen verstärkt.
"Kritische Infrastrukturen sind in besonderem Maße auf sichere und funktionsfähige Datentechnologie angewiesen. Unmittelbar nach den terroristischen Angriffen vom 11. September habe ich daher mit den verantwortlichen Betreibern der wichtigsten Infrastrukturen unseres Landes die Notwendigkeiten und Bedingungen eines verlässlichen Schutzes erörtert, die Sicherheitsbedürfnisse systematisch untersuchen lassen und Verbesserung vorgenommen, sofern dies notwendig war."
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sei personell und fachlich ausgebaut worden. Im Rahmen der Antiterrormaßnahmen seien die Mittel für das BSI im Jahr 2002 um fast 40 Prozent erhöht worden. Das BSI hat sich nach Darstellung des Bundesinnenministers als IT-Sicherheitsdienstleister der Bundesregierung etabliert und sei mit seiner umfassenden Kompetenz für alle Fragen der IT-Sicherheit einzigartig in Europa.
Ein weiteres erfolgreiches Beispiel für die gute und wichtige Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat zur Bekämpfung dieses Deliktsfeldes sei der im Sommer 2002 gegründete CERT-Verbund. Die Computer Emergency Response Teams (CERT) aus Forschung, Wissenschaft, Industrie und Mitarbeitern des BSI pflegen den Informationsaustausch und stehen mit ihrem Wissen und technischen Hilfsmitteln einem Verbund zur Verfügung, der mittlerweile auf 10 Millionen Mitglieder angewachsen ist.
Im Rahmen der Antiterrorgesetze hat das Bundeskriminalamt die originäre Ermittlungsbefugnis in Fällen von Computersabotage erhalten, wenn diese zu erheblichen Auswirkungen auf die innere oder äußere Sicherheit führt oder sich gegen Stellen richtet, deren Störung für große Bevölkerungsgruppen kritische Folgen haben würde, erklärte der Bundesinnenminister.
Maßnahmen allein auf nationaler Ebene würden dem Problem der IuK-Kriminalität allerdings nicht gerecht. Nationale Staatsgrenzen werden durch die weltweiten Datenverbindungen leicht überwunden und können den Missbrauch durch Kriminelle nicht verhindern.
"Eine örtliche Nähe des Täters zu seiner Tat ist unter Ausnutzung der neuen Technologien nicht mehr zwingend notwendig. Deshalb müssen wir die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung dieses Deliktsphänomens noch verstärken. Die Arbeiten des Europarats und auf der G-8-Ebene im Kampf gegen Computerkriminalität und Kinderpornografie gehen dabei in die richtige Richtung. Wir müssen alles tun, um die Entstehung von sicheren Häfen für Hochtechnologie-Kriminelle zu vermeiden."
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