SPD gegen "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne

Grund für die Entrüstung des VOV: In einem Werbespot der Kampagne werden zwei Inhaftierte gezeigt, die sich sichtlich auf die Vergewaltigung neu eingelieferter Raubkopierer freuen. Dies wird im Film ausdrücklich als "hart aber gerecht" bezeichnet. Die in Artikel 1 des Grundgesetzes niedergelegten Worte "Die Würde des Menschen ist unantastbar" und die körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 würden laut VOV nach Meinung der Filmindustrie somit wohl nicht für Raubkopierer gelten. "Hier wird den Kopierern, ob rechtmäßig oder nicht, ihre menschliche Würde genommen, indem sie zum Freiwild für Verbrecher erklärt werden. Allein schon die Bezeichnung 'Verbrecher' ist in ihrer Pauschalität und juristischen Unhaltbarkeit mehr als erschreckend!" , so Brand.
Ein weiterer Kritkpunkt des VOV ist die durch den Film erfolgende Verhöhnung von Vergewaltigungsopfern: "Vergewaltigungsopfer leiden oft noch jahrelang unter den Auswirkungen der schrecklichen Tat. Genauso werden Opfer von Raubüberfällen (gegen Leib und Leben gerichtete Schwerstverbrechen) verhöhnt, indem die Gewalttäter mit denen gleichgestellt werden, die eine nicht legale Kopie anfertigen. Das ist keineswegs humorvoll provokant, sondern empörend!" , so Brand weiter.
"Als Fazit der Kampagne bleibt festzuhalten, dass mit brutalen Methoden Konsumenten verunsichert werden sollen und die Menschenwürde auf der Strecke bleibt" , so Brand abschließend.



