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Zeitung: Geldstrafe für Neue ELSA wegen Namensmissbrauch

Unternehmen soll bestehende einstweilige Verfügung missachtet haben. Die im vorläufigen Insolvenzverfahren steckende Neue ELSA GmbH wurde laut eines Berichts der Aachener Zeitung am 27. November 2003 vom Kölner Landgericht zu einer Geldstrafe wegen Markennamenmissbrauchs verurteilt. Grund dafür war eine bereits seit geraumer Zeit vom Insolvenzverwalter der alten ELSA AG erwirkte einstweilige, aber von der Neuen ELSA ignorierte Verfügung, die dem Unternehmen die Verwendung des Markennamens ELSA untersagte.
/ Christian Klaß
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Der Markenname ELSA wurde im Zuge der Auflösung der ELSA AG von deren Insolvenzverwalter, dem Rechtsanwalt Thomas Georg, im Sommer 2003 nach Taiwan verkauft.

Zwischenzeitlich hatte die Neue ELSA zwar laut des Zeitungsberichts beantragt, die einstweilige Verfügung aufzuheben, ihren Antrag aber zurückgezogen, so dass die einstweilige Verfügung weiterhin bestand. Die Zeitung bezweifelt, dass die Geldstrafe die Verantwortlichen der Firma "groß stört", da ehemalige Mitarbeiter bereits weit mehr als 50 Pfändungstitel vor Gericht erwirkt hätten, da ihnen ihr Gehalt über Monate hinweg nicht gezahlt wurde. Bisher hätten sie von dem Geld allerdings kaum etwas gesehen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter der Neuen ELSA, Rechtsanwalt Heinrich C. Friedhoff, will laut Aachener Zeitung(öffnet im neuen Fenster) bis Weihnachten 2003 mit seinem Gutachten fertig sein. Dann wird sich zeigen, ob das Aachener Unternehmen noch eine Zukunft hat.


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