Infomatec-Anleger können auf Schadenersatz hoffen
In dem Betrugsverfahren vor dem Landgericht Augsburg habe Harlos gestanden, Ende 1998 und im Jahr 2000 Infomatec-Aktien verkauft zu haben, weil es seiner Firma schlechter ging als öffentlich bekannt war. Die Aktionäre habe der Unternehmer aber nicht informiert.
"Für Anleger, die ihre Aktien Anfang 1999 und Anfang 2000 gekauft haben, haben sich die Chancen auf Schadenersatz jetzt deutlich verbessert" , sagte Rotter dem Tagesspiegel. Der Anwalt hat im August 2003 neue Zivilklagen beim Landgericht Augsburg eingereicht. Das Gericht hatte bereits früher in einem Aufsehen erregenden Musterprozess einem geschädigten Infomatec-Anleger Recht gegeben.
Das Oberlandesgericht München hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Rotter rechnet mit einer Entscheidung Mitte 2004.