US-Anti-Spam-Gesetz nimmt weitere Hürde

Gesetzentwurf passiert US-Senat nach kleinen Veränderungen

Nach einigen kleineren Änderungen ist der Anti-Spam-Gesetzentwurf "Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act of 2003", kurz "CAN-SPAM Act of 2003", vom US-Senat akzeptiert worden. In Kraft treten kann der mit Kritik bedachte Gesetzentwurf gegen unerwünschte und betrügerische E-Mail-Werbung allerdings erst, wenn nun noch das Abgeordnetenhaus und schließlich auch der US-Präsident zustimmt.

Artikel veröffentlicht am ,

Auf Grund des US-Erntedankfests ("Thanksgiving") wird dies zwar etwas verzögert, dennoch bleibt noch Zeit, das Gesetz zum 1. Januar 2004 in Kraft treten zu lassen. Die erwähnten Änderungen betreffen größtenteils Formulierungen, klären etwa die Kennzeichnungspflicht für E-Mails - insbesondere solche mit pornografischen Inhalten - und konkretisieren den Handlungsauftrag für die Federal Trade Commission (FTC). Letztere soll innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfs mitteilen, wie eine vorgesehene "No-Spam"-E-Mail-Liste ("Opt-Out"-Liste) auszusehen hat, wie lange deren Realisierung dauert und wie etwa mit E-Mail-Adressen von Minderjährigen umzugehen ist.

Der Gesetzentwurf legt harte Geld- und Gefängnisstrafen für Versender von unrechtmäßig zugestellten sowie gefälschten E-Mails fest und sieht "No-Spam"-E-Mail-Listen ("Opt-Out"-Listen) sowie die Kennzeichnung von E-Mails mit pornografischem Inhalt vor. Die Anwendung als besonders ruchlos geltende Spamming-Techniken wie etwa Robots, die E-Mail-Adressen von Webseiten auslesen, oder mittels Wörterbuch-Attacke zufällig generierte E-Mail-Adress-Listen zum Aufspüren unbekannter E-Mail-Adressen sollen extra hart bestraft werden.

Kritik erntet der Gesetzentwurf allerdings dafür, dass lediglich die Federal Trade Commission (FTC), die Staatsanwaltschaft und Internet Service Provider (ISP) gegen Spammer Klage einreichen können. Privatpersonen können lediglich Beschwerde einlegen. Zudem wird kritisiert, dass eine "Do-not-Spam"-Liste angelegt wird, anstatt unerwünschte Werbe-E-Mails direkt zu verbieten.

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krille 27. Nov 2003

Es ist ein Anfang - und ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Bis dahin empfehle...

lester 27. Nov 2003

wenn man dort ein *@*.de verewigen kann, wär ich restlos glücklich :)

lester 27. Nov 2003

"... land der begrenzten unmöglichkeiten ..." sollte man es wohl eher nennen...

hagbard celine 27. Nov 2003

wie soll aus dem land der unbegrenzten möglichkeiten auch ein gesetz mit hand und fuss...



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