US-Anti-Spam-Gesetz nimmt weitere Hürde
Auf Grund des US-Erntedankfests ("Thanksgiving") wird dies zwar etwas verzögert, dennoch bleibt noch Zeit, das Gesetz zum 1. Januar 2004 in Kraft treten zu lassen. Die erwähnten Änderungen betreffen größtenteils Formulierungen, klären etwa die Kennzeichnungspflicht für E-Mails - insbesondere solche mit pornografischen Inhalten - und konkretisieren den Handlungsauftrag für die Federal Trade Commission (FTC). Letztere soll innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzentwurfs mitteilen, wie eine vorgesehene "No-Spam"-E-Mail-Liste ("Opt-Out"-Liste) auszusehen hat, wie lange deren Realisierung dauert und wie etwa mit E-Mail-Adressen von Minderjährigen umzugehen ist.
Der Gesetzentwurf legt harte Geld- und Gefängnisstrafen für Versender von unrechtmäßig zugestellten sowie gefälschten E-Mails fest und sieht "No-Spam"-E-Mail-Listen ("Opt-Out"-Listen) sowie die Kennzeichnung von E-Mails mit pornografischem Inhalt vor. Die Anwendung als besonders ruchlos geltende Spamming-Techniken wie etwa Robots, die E-Mail-Adressen von Webseiten auslesen, oder mittels Wörterbuch-Attacke zufällig generierte E-Mail-Adress-Listen zum Aufspüren unbekannter E-Mail-Adressen sollen extra hart bestraft werden.
Kritik erntet der Gesetzentwurf allerdings dafür, dass lediglich die Federal Trade Commission (FTC), die Staatsanwaltschaft und Internet Service Provider (ISP) gegen Spammer Klage einreichen können. Privatpersonen können lediglich Beschwerde einlegen. Zudem wird kritisiert, dass eine "Do-not-Spam"-Liste angelegt wird, anstatt unerwünschte Werbe-E-Mails direkt zu verbieten.