Virtuelle Gutscheine auf dem Vormarsch
Experten bescheinigen E- und M-Couponing großes Wachstumspotenzial
Selten war - oder musste - das Preisbewusstsein bei Verbrauchern so hoch wie aktuell sein. Genau hier setzen Rabattangebote an. Was in den USA seit langem als bewährtes Marketinginstrument gilt, hat auch hier zu Lande durch den Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung im Jahre 2001 stark an Bedeutung zugelegt. Nicht nur im Laden sondern auch Online gibt es verschiedenste Gutscheinsysteme, die teilweise sogar schon mit Handys arbeiten.
Virtuelle Gutscheine, die im Internet oder im mobilen Bereich zum Einsatz kommen, bieten den Händlern auf Grund vergleichsweise geringer Streuverluste hervorragende Anwendungsmöglichkeiten. Aktuelle Studien belegen das große Wachstumspotenzial von E-Coupons. So stellen sie für mehr als 90 Prozent der Verbraucher einen grundsätzlichen Kaufanreiz dar, hat eine Befragung der Insecon GmbH im Mai 2003 ergeben.
Das Gesamtaufkommen an Coupons in Deutschland liegt aktuell bei mehr als 6,5 Milliarden. Experten gehen von einer Steigerung auf rund 15 Milliarden Coupons bis zum Jahre 2007 aus, so eine Studie der Unternehmensberatung Mercer Management Consulting. Inzwischen haben sich eine Vielzahl unterschiedlicher E- oder M-Coupons etabliert. So werden virtuelle Gutscheine als Teil einer E-Mail, als SMS, über Online-Shops, Point-Of-Sales-(POS-)Terminals oder über Coupon-Portale im Internet angeboten. Insbesondere die Distribution per E-Mail, SMS oder am Verkaufsort (Online wie Offline) garantiert den Anbietern dabei geringe Kosten und vergleichsweise niedrige Streuverluste.
Darüber hinaus lassen sich Coupons auch als Mittel zur Kundenbindung einsetzen (etwa durch das Anbieten eines Treue-Bonus). Da sich die Adressaten von E-Mail- und SMS-Marketing-Aktivitäten zuvor per Opt-In beim jeweiligen Anbieter registrieren lassen, bietet sich für die Unternehmen zudem die Chance, Informationen über Kundenpräferenzen zu erhalten. Andererseits ist der Einsatz von Coupons jedoch an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden. Anbieter sind dabei vor allem angehalten, die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und das Datenschutzrecht zu beachten.
Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. informiert am 27. November 2003 in München über Einsatzmöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Couponing im Internet. Unter dem Titel "Couponing - Nur Rabatt oder vielleicht der Einstieg in den Dialog?" widmen sich ausgewiesene Experten den Fragen nach Chancen, Zielsetzungen und Kosteneffizienz von Couponing-Aktionen. Gleichzeitig werden auch Erfahrungen aus den USA zu Rate gezogen und ein umfassender Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen geliefert. Neben Holger Kuhfuss (RBC Consulting AG), Mitherausgeber des kürzlich erschienenen Handbuchs Couponing, wird die Rechtsexpertin Astrid Luedtke (Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) Antworten zu den zentralen Aspekten des Themas Couponing liefern.
Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr bei PriceWaterhouseCoopers (Elsenheimer Straße 31-33) in München. Interessierte Teilnehmer können sich kostenfrei unter http://www.dmmv-vor-ort.de anmelden.
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