EU: Binnenmarktziele der E-Commerce-Richtlinie erreicht
Gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten will sich die Europäische Kommission darum bemühen, sowohl die Informationen für Unternehmen und Bürger als auch den Informationsaustausch zwischen einzelstaatlichen und europäischen Behörden zu verbessern. Die "Globalität des Internets" erfordere zudem einen intensiveren Dialog mit internationalen Partnern, damit eventuell benötigte weltweit geltende Regeln aufgestellt werden könnten. International könnte laut Kommission etwa die Verantwortlichkeit von Internet Providern bzw. Webhostern geklärt, Verfahren für die Entfernung rechtswidriger Inhalte festgelegt sowie elektronische Vertragsabschlüsse geregelt und außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren eingerichtet werden.
Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein zum Bericht: "Die EU-Richtlinie hilft dem E-Commerce auf dem Binnenmarkt aus den Startlöchern, weil sie dafür sorgt, dass die europäischen E-Commerce-Unternehmen alle Vorteile eines Binnenmarktes mit über 370 Millionen Verbrauchern nutzen können. Es werden jetzt echte Online-Erfolgsgeschichten geschrieben. Aber die Dinge verändern sich rasch in diesem Umfeld, und wir dürfen uns nicht auf unserem Erfolg ausruhen. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Richtlinie auch in den nächsten Jahren in einer erweiterten Europäischen Union problemlos funktioniert."
Dem Kommissionsbericht zufolge sind die Binnenmarktziele der Richtlinie erreicht worden, es werde damit eine solide Rechtsgrundlage für die Dienste der Informationsgesellschaft auf dem Binnenmarkt geliefert. Darüber hinaus habe die Richtline für eine Modernisierung der bestehenden nationalen Rechtsvorschriften wie beispielsweise des Vertragsrechts gesorgt, wodurch eine volle Rechtsgültigkeit von Online-Transaktionen gewährleistet sei. Die Frist der Mitgliedsstaaten für die Umsetzung der Richtlinie endete bereits am 17. Januar 2002, nur Frankreich, die Niederlande und Portugal haben dies noch nicht erreicht. Schneller sind da einige der zehn künftigen Mitgliedsstaaten, welche die Richtlinie bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt haben.
Obwohl sich bereits gezeigt habe, dass einige Bereiche - etwa Online-Glücksspiel-Angebote - durch die Richtline nicht abgedeckt werden, wäre eine Überarbeitung der Richtlinie laut Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht. Stattdessen werde man sich nun darauf konzentrieren, für die korrekte Anwendung der Richtlinie zu sorgen - sowohl in den gegenwärtigen als auch in den künftigen Mitgliedsstaaten - und praktische Erfahrungen von Unternehmen und Verbrauchern zu sammeln, so die Kommission. In Bezug auf Online-Glücksspiel-Angebote untersucht die EU bereits eine Reihe von Beschwerden, die grenzüberschreitende Glücksspiele betreffen.
Die im Jahr 2000 verabschiedete Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr schafft einen Rechtsrahmen für den elektronischen Geschäftsverkehr auf dem gesamten Binnenmarkt. Die Richtlinie soll gewährleisten, dass auch Dienste der Informationsgesellschaft EU-weit angeboten werden können, sofern sie die Rechtsvorschriften ihres Herkunftsmitgliedsstaates erfüllen. Mitgliedstaaten, in denen die Dienste in Anspruch genommen werden, dürfen Dienste aus anderen Mitgliedsstaaten nur unter genau definierten Voraussetzungen und auch nur nach einem in der Richtlinie festgelegten Verfahren beschränken. Die Richtlinie enthält zudem Vorschriften über die Informationspflichten von Online-Diensteanbietern gegenüber den Nutzern, die kommerzielle Kommunikation, elektronische Vertragsabschlüsse und die Einschränkungen der Verantwortlichkeit der Vermittler.
Die Richtlinie erstreckt sich sowohl auf Dienste von Unternehmen an Unternehmen (B2B) als auch von Unternehmen an Verbraucher (B2C) und solche, die für den Empfänger kostenlos sind (etwa über Werbung oder Sponsorengelder finanzierte). Zu den Online-Sektoren und -Tätigkeiten, die unter die Richtlinie fallen, zählen beispielsweise Online-Kauf, -Zeitungen, -Datenbanken, -Finanzdienste, -Fachberatung (beispielsweise durch Rechtsanwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler), Online-Unterhaltungsdienste, -Direktmarketing, -Werbung und Internet-Mittlerdienste.
Im E-Commerce sieht die Kommission enormes Potenzial, denn obwohl es schon jetzt schätzungsweise 185 Millionen europäische Internet-Nutzer gebe und die Internet-Durchdringung sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Privathaushalten schnell zunehme, würden in der EU derzeit nur ca. 1 bis 2 Prozent der Einzelhandelsverkäufe online getätigt. Die Wachstumsperspektiven seien vielversprechend, laut Schätzungen des britischen "Interactive Advertising Bureau" aus dem Jahre 2002 würden bis 2006 54 Prozent der europäischen Internet-Nutzer online einkaufen.
Der vollständige Text des Kommissionsberichts ist online abrufbar(öffnet im neuen Fenster) .



