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Berliner Charité prüft Medizinstudenten online

Online-Prüfungen mit Hürden sollen Schummeln verhindern. Die seit Oktober 2003 gültige neue Ausbildungsordnung (AO) für Ärzte sieht unter anderem vermehrte Prüfungen der Studenten während der Ausbildung vor. Während bisher als Ausbildungsnachweis ("Schein") die Teilnahme des Studenten an einem Kurs oder Seminar meist genügte, ist nun eine bestandene Prüfung Voraussetzung dafür. Diesen erhöhten Anforderungen an das Prüfwesen begegnet die Berliner Charité, die in jedem Semester 5.300 Studenten durch zahlreiche Kurse und Seminare schleusen muss, nun erstmalig in Deutschland mit einer elektronischen Prüfung im Internet.
/ Andreas Donath
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So werden am 23. Februar 2004 alle Berliner Medizinstudenten, die im 5. klinischen Semester einen obligatorischen Test in der Rechtsmedizin ablegen wollen, ihren Computer um 11.00 Uhr MEZ einschalten. Sie werden sich per E-Mail über ihre Immatrikulationsnummer und ihren Namen als Studenten der Charité identifizieren und zur Prüfung anmelden. Unmittelbar danach werden ihnen 20 Fragen aus dem obligatorischen Wissen der Rechtsmedizin vorgelegt. Für jede Frage ist eine Minute Zeit. Nach zwanzig Minuten ist alles vorbei und der Student erfährt sofort, mit welcher Anzahl richtiger Antworten er bestanden bzw. nicht bestanden hat. War er erfolgreich, so kann er sich auch direkt seinen benoteten "Schein" ausdrucken, der ihm als Ausbildungsnachweis dient.

Niemand muss für diese Prüfung irgendeinen bestimmten Raum aufsuchen, er kann die Prüfung von jedem Punkt der Welt aus ablegen, sofern er sich um 11.00 Uhr MEZ am 23. Februar einloggt.

Um betrügerische Hilfestellung zu verhindern, sind prinzipiell drei Hürden eingebaut:

  • Der Test lässt für jede Frage nur 60 Sekunden Zeit. Benutzung von Hilfsmaterialien ist damit schon rein zeitlich kaum möglich.

  • Die 20 Fragen werden den Studenten individuell in unterschiedlicher Reihenfolge angeboten. Das heißt: Statt fortlaufend von 1 bis 20 werden sie ihm diskontinuierlich – beginnend mit irgendeiner Zahl zwischen 1 und 20 – in ganz irregulärer Folge angeboten.

  • Die Antworten müssen aus vier bis fünf Möglichkeiten (a bis e) ausgewählt werden. Aber auch diese Möglichkeiten sind bei jedem Studenten anders geordnet. So kann etwa die Frage 13 bei einem Studenten richtig sein, wenn er (a) ankreuzt und beim anderen, wenn er (d) auswählt.

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, oder das Ergebnis nicht akzeptiert, hat ein Recht auf mündliche Nachprüfung.

Die Testentwickler, Professor Dr. Jörg Oestmann von der Charité und seine Arbeitsgruppe Sympol (www.sympol.de), setzen – nach einer informierenden Umfrage unter den Medizinstudenten – voraus, dass nahezu alle Zugang zu einem Computer mit Internetanschluss haben und die Prüfung mit Hilfe des Internets ablegen werden.

Professor Dr. Volkmar Schneider, Direktor des "Instituts für Rechtsmedizin" der Charité, der sich als Erster bereitfindet, die Studenten an seinem Institut in einer Internetprüfung zu benoten, sieht zahlreiche Vorteile für diese Art der Zertifizierung. Erstens erlaubt sie ihm – der in Berlin einen Lehrstuhl vertritt, der an zwei Standorten, nämlich in Berlin-Dahlem und am Campus Mitte der Charité, angesiedelt ist -, durch die Prüfung per Internet alle seine Studenten innerhalb von 20 Minuten zu prüfen, und diejenigen, die den Test bestanden haben, auch in Besitz des "Scheins" zu bringen. Das Prozedere bedeute eine wesentliche Erleichterung des gesamten Prüfwesens, insbesondere einen erheblichen Einspareffekt bei Prüfzeiten und der Vorbereitung darauf, einschließlich der Logistik zur Abhaltung von Prüfungen, so die Initiatoren. Auch enthebe die Internetprüfung die Fakultät von der Bereitstellung weiträumiger Säle und von Aufsichtspersonal zu gleichzeitiger Prüfung einer großen Zahl von Studenten.

Sofern die Prüfung im Internet sich in der Rechtsmedizin bewährt, sollen auch für andere medizinische Disziplinen entsprechende Internet-Prüfprogramme bereitgestellt werden.


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