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Pauschalabgaben: dmmv kontra Bitkom

dmmv kritisiert Bitkom, sieht aber ebenfalls keine Zukunft für Pauschalabgaben. Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) hat die aktuelle Beschwerde des Hardwareverbandes Bitkom gegen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften nach pauschalen Urheberrechtsabgaben kritisiert. Zwar missfällt dem dmmv das Vorgehen des Bitkom, dennoch sieht auch er in Pauschalabgaben keine Zukunft und setzt auf Individuallizenzierung mittels flächendeckender DRM-Systeme.
/ Jens Ihlenfeld
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"Solange Individualvergütungsmodelle noch nicht eingesetzt werden können, sorgen Pauschalabgaben für einen vorläufigen Ausgleich auf Seiten der Urheber und Rechteinhaber. Gleichzeitig werden so Anreize für die Hardwareindustrie geschaffen, ausreichende Kopierschutzvorrichtungen zu entwickeln und zu vertreiben. Letztlich bietet die angestrebte gesetzliche Regelung den Hardwareherstellern ja sogar die Möglichkeit, unattraktiv hohe Pauschalabgaben zu verhindern" , so Dr. Christian Dressel, Leiter des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik. Voraussetzung für die Absenkung der pauschalen Hardwareabgabe sei jedoch ein flächendeckender Einsatz ausreichend sicherer technischer Schutzvorkehrungen für Endgeräte und digitaler Infrastrukturen, zu denen Dressel im Besonderen auch Systeme für das digitale Rechtemanagement (DRM) zählt.

Nach Ansicht des dmmv greift die Argumentation der Hardwareindustrie in der Debatte um Raubkopien bzw. unberechtigter Nutzung digitaler Inhalte und Schutzmechanismen zu kurz. Zwar räumt man ein, dass Pauschalabgaben nicht die alleinige Lösung des Problems Datenpiraterie darstellten, allerdings seien sie notwendig, um die Hardwareindustrie dazu zu bewegen, die technischen Voraussetzungen für Individuallizenzierungen zu schaffen.

Die Individuallizenzierung als Alternative zur Pauschalvergütung könne aber erst dann etabliert werden, wenn es auch als Alternative zu Pauschalabgaben wahrgenommen wird. "Zurzeit fehlen jedoch noch die technischen Voraussetzungen, um DRM-Systeme flächendeckend zum Einsatz bringen zu können" , so der dmmv unter Berufung auf ein Gutachten zu den technischen Schutzmöglichkeiten digitaler Güter von Prof. Dr. Andreas Pfitzmann (TU Dresden), das vor gut einem Jahr vorgelegt wurde.

"Wenn sich die Höhe der Pauschalabgabe künftig daran orientiert, inwieweit Individualvergütungsmodelle auf Grund der technischen Voraussetzungen im konkreten Fall eingesetzt werden können, entscheidet der Hardwarehersteller letztlich selbst über die Höhe der Abgabe und des Verkaufspreises" , so Friederike Behrends (Bild.T-Online AG), ebenfalls Leiterin des dmmv-Arbeitskreises Medienpolitik.

Um die willkürliche Verbreitung und Nutzung von digitalen Werken künftig zu unterbinden, fordert der dmmv die Schaffung technischer und rechtlicher Voraussetzungen, die ein flexibles und nutzerfreundliches System aus Individuallizenzierung und Pauschalvergütung ermöglichen. Ohne diese Voraussetzungen könnten sich Online-Medien als Vertriebs- und Trägermedium kaum als funktionierendes Geschäftsmodell etablieren.

Auf Unverständnis stößt beim dmmv zudem, dass sich der Bitkom in der Diskussion um den Schutz digitaler Güter gegen die Einführung von hardwareunterstützten Kopierschutzvorrichtungen (wie etwa Kartenlesegeräte) wendet, an anderer Stelle jedoch für die Einführung von Chipkarten (etwa bei der Debatte um den elektronischen Fahrzeugschein) eintritt. Nach Ansicht des dmmv stellen Lesegeräte und Chipkarten zudem ein durchaus probates Mittel im Hinblick auf geeignete Jugendschutzvorrichtungen dar.


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