Apotheker gegen Apotheker - Checkbox beendet Streit
In ihrem Vergleich vor dem Landgericht Baden-Baden einigten sich die streitenden Parteien darauf, dass der "Home-Service" unter bestimmten Voraussetzungen wieder angeboten werden darf: Während eine Vorbestellung und das eigene Abholen von Medikamenten bei der nächstgelegenen Apotheke wie gehabt möglich sind, soll der Bring-Service in Zukunft nur noch Patienten offen stehen, die per Checkbox die Erklärung abgeben, dass weder sie selbst noch eine Person ihres Vertrauens in der Lage sind, das bestellte Arzneimittel in der Apotheke abzuholen.
Gegenstand der Einigung ist zudem, dass die ABDA bis zum 31. Dezember 2003 auf ihrem eigenen Gesundheitsportal nicht werbend - auch nicht von anderen Webseiten aus - auf den "Home-Service" hinweist, der auf der Website derzeit deutlich verständlicher als "Arzneimittel-Bestellung" bezeichnet wird. Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist erst ab dem 1. Januar 2004 unter bestimmten Bedingungen in Deutschland erlaubt.
Die ABDA hat den Home-Service bereits wieder aktiviert. "Der Versuch eines Einzelnen, die Politik der ABDA zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen zu torpedieren, ist damit gescheitert" , so ABDA-Präsident Hans-Günter Friese zum Ergebnis des Vergleichs.



