EU-Beschwerde gegen Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker
So entstünden willkürliche und ungerechtfertigte Belastungen, die den europäischen Wettbewerb verzerren, so der BITKOM. Mit seiner Beschwerde will der Verband zum einen erreichen, dass die Kommission den Verwertungsgesellschaften untersagt, diese pauschalen Abgaben zu erheben. Zum anderen soll eine europaweit einheitliche Regelung gefunden werden, die für alle Beteiligten akzeptabel sei.
"Es kann nicht sein, dass deutsche Unternehmen und Verbraucher als einzige in Europa für den Gebrauch von PCs und Druckern bezahlen müssen" , betonte Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM, am 23. Oktober 2003 auf der Hightech-Messe Systems. Nach Meinung des BITKOM verstoßen die Verwertungsgesellschaften gegen Artikel 82 und 81 des EG-Vertrags.
Nach Artikel 82 ist es marktbeherrschenden Unternehmen verboten, ihre Position missbräuchlich auszunutzen, wenn das dazu führen kann, dass der Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Artikel 81 verbietet Absprachen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Marktes behindern.
So würden nach Ansicht des BITKOM Abgaben auf Geräte erhoben werden, die gar nicht dazu bestimmt seien, Vervielfältigungen im Sinne des Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes vorzunehmen. Die Abgabenhöhe auf Computer und Drucker sei dabei willkürlich und unangemessen hoch angesetzt worden und werde auch nicht in einer transparenten und nachvollziehbaren Weise begründet.
Zudem würden in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union keine entsprechenden Gebühren erhoben, was eine Wettbewerbsverzerrung nach sich ziehe. Auch würden die Verwertungsgesellschaften nicht von allen betroffenen Unternehmen Abgaben eintreiben, so dass sich auch in Deutschland selbst Wettbewerbsverzerrungen ergeben.
Statt pauschaler Abgaben fordert der BITKOM einen Paradigmenwechsel hin zu individueller Vergütung, z.B. durch Systeme für das digitale Rechtemanagement (DRM) und hofft dies beim zweiten Korb der anstehenden Novelle des Urheberrechts durchzusetzen.