dmmv spricht sich gegen Softwarepatente aus
Bei den Mitgliedern der Mitte des Jahres gegründeten Fachgruppe Softwareindustrie im dmmv, die aus einer Kooperation mit dem Verband der Softwareindustrie (VSI) e.V. hervorgeht, sei die Entscheidung des Europäischen Parlaments auf breite Zustimmung gestoßen, so der dmmv. Gerade die mittelständische Softwareindustrie, die das Heraufziehen amerikanischer Verhältnisse und damit eine grenzenlose Patentierbarkeit befürchte, sehe in dem jetzt vorliegenden Ergebnis einen guten Kompromiss zwischen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Europas, zu der grundsätzlich auch der Patentschutz gehört, und dem Interesse gerade kleinerer Unternehmen. Die Kreativität und Innovationsfähigkeit dieser Unternehmen seien damit nicht durch das hohe Risiko einer Patentrechtsverletzung gehemmt.
"Grundsätzlich wird die Entscheidung den Gegebenheiten der Softwarebranche gerecht. Mit den neuen Formulierungen in Artikel 2 ist eine computerimplementierte Erfindung klar definiert und es kann nach unserer Ansicht auch nicht über Umwege ein 'Datenverarbeitungsprogramm', also alleine die Software, in den Genuss des Patentschutzes gelangen. Im Gegenzug ist nach unserer Ansicht die Möglichkeit einer Patentierung für die Bereiche, in denen dies auch aus wettbewerbspolitischen Gründen notwendig ist, weiter möglich" so Rudolf Gallist, Vorsitzender der Fachgruppe Softwareindustrie und dmmv-Vizepräsident. Gallist, zugleich Vorstandsvorsitzender des VSI, fiel unter anderem durch seine Lobby-Arbeit gegen Open-Source-Software auf.
"Sollte etwa ein Patentgericht der Meinung sein, ein Handyspiel sei als technischer Beitrag patentierbar, so kann das negative Signalwirkung für die aufstrebende europäische Entertainmentsoftware-Industrie haben. Wir brauchen den Wettbewerb der Ideen in Europa, nicht den Wettbewerb der Patentanwälte" , so Gallist weiter. Er fordert den EU-Ministerrat daher auf, auf die Notwendigkeiten und Gegebenheiten vor allem der kleinen und mittelständischen Software-Unternehmen in Europa Rücksicht zu nehmen: "Es muss sichergestellt werden, dass beispielsweise Algorithmen, also grundsätzliche Methoden, mit denen Software funktioniert, auch in Zukunft nicht patentierbar sind."
Nach Ansicht des dmmv müssen aber auch die Kosten für die Registrierung und die Recherche von Patenten auf ein Maß reduziert werden, das es auch kleinen und mittelständischen Unternehmen erlaubt, Patente anzumelden bzw. eine Recherche mit einem angemessenen Zeit- und Kostenaufwand durchzuführen.



