Verstößt Microsoft gegen gerichtliche Auflagen?
So konnte Microsoft gegenüber dem letzten Statusreport vom 3. Juli zwar die Zahl seiner Lizenznehmer verdoppeln, deren Zahl von nun acht Lizenznehmern fällt aber weiterhin sehr bescheiden aus. Zu diesen zählen Cisco, Tandberg, Laplink und SCO.
Auch wenn die Erfolge bisher eher mäßig seien, so gehe Microsoft doch auf die Vorschläge der Kläger zu den Lizenzbedingungen ein, weshalb diese derzeit keine weiteren Auflagen durch das Gericht beantragen. Dennoch sei es durchaus möglich, dass weitere Schritte nötig seien.
Derweil stören sich die Kläger aber an einem anderen Punkt, der so genannten Funktion "Shop for Music Online", die in Windows XP integriert ist. Diese erlaubt es Nutzern, online zu gehen, um CDs zu bestellen, wobei der Internet Explorer, nicht der eingestellte Standard-Browser aufgerufen wird. Man sei diesbezüglich derzeit in Diskussionen mit Microsoft, sollten diese aber zu keinem Ergebnis führen, so sei hier ein Eingreifen des Gerichts notwendig.



