Verstößt Microsoft gegen gerichtliche Auflagen?
Kläger stören sich an der Funktion "Shop for Music Online" in Windows XP
Microsoft verstößt möglicherweise mit den in Windows XP integrierten Funktionen "Shop for Music Online" gegen die Auflagen, die aus der Einigung im Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft resultieren, das geht aus einem aktuellen, regulären Statusreport vor, den die Klagevertreter Richterin Colleen Kollar-Kotelly nun vorlegten. Auch Microsofts Erfolge, Lizenznehmer für seine Kommunikationsprotokolle zu finden, schätzen die Kläger als bescheiden ein.
So konnte Microsoft gegenüber dem letzten Statusreport vom 3. Juli zwar die Zahl seiner Lizenznehmer verdoppeln, deren Zahl von nun acht Lizenznehmern fällt aber weiterhin sehr bescheiden aus. Zu diesen zählen Cisco, Tandberg, Laplink und SCO.
Auch wenn die Erfolge bisher eher mäßig seien, so gehe Microsoft doch auf die Vorschläge der Kläger zu den Lizenzbedingungen ein, weshalb diese derzeit keine weiteren Auflagen durch das Gericht beantragen. Dennoch sei es durchaus möglich, dass weitere Schritte nötig seien.
Derweil stören sich die Kläger aber an einem anderen Punkt, der so genannten Funktion "Shop for Music Online", die in Windows XP integriert ist. Diese erlaubt es Nutzern, online zu gehen, um CDs zu bestellen, wobei der Internet Explorer, nicht der eingestellte Standard-Browser aufgerufen wird. Man sei diesbezüglich derzeit in Diskussionen mit Microsoft, sollten diese aber zu keinem Ergebnis führen, so sei hier ein Eingreifen des Gerichts notwendig.
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Erst lesen... Dann informieren... Dann schreiben... wobei Du mit Win2k durchaus recht hast.
Open-Source-Medikamente?? Da gibt's doch ratiopharm ?! Aber im Ernst: JTR hat natürlich...
*ROFL* ja genau, weil ja schon das ECHELON Projekt so gut funktioniert, dass man Daten...
So ein riesen Dummlall. Und auch noch von einer einzigen Person. Respekt... Wie erklärt...