Kritik an Unterrichtsmaterialien zum Thema Urheberrecht
Der selbsterklärte Anspruch, Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten und differenziert zu argumentieren, werde verfehlt, die einzelnen Darstellungen sind mitunter fachlich falsch. So wird beispielsweise Linux als die wohl bekannteste "Freeware" bezeichnet und dabei ganz offensichtlich Freeware mit freier Software im Sinne der Free Software Foundation verwechselt. Die Nutzung nicht registrierter Shareware wird pauschal als illegal und betrügerisch dargestellt.
Schiller kritisiert zudem die einseitige Darstellung z.B. zum neuen Urheberrecht. Unter der Überschrift "Das neue deutsche Urheberrecht im Meinungsstreit" werden ausschließlich Vertreter von Verwerter- und Industrieorganisationen zitiert, Kritiker der Urheberrechtsnovelle kommen nicht zu Wort. Tauschbörsen werden allgemein als illegal dargestellt, das Tauschen von Musik sei "definitiv nicht" erlaubt, heißt es in den Unterrichtsmaterialien. Auch eine Weitergabe von Software auf CD-ROM ist demnach nicht erlaubt. Dass dies nur auf einen, wenn auch großen Teil der so verteilten Software und Musik zutrifft, wird hingegen nicht erwähnt. Aussagen wie: "Ein Download von Software über eine Tauschbörse ist definitiv nicht erlaubt" stimmt so nicht.
"Ich hoffe, dass Lehrer mit ihren Schülern über das Thema Copyright diskutieren, mit Material, das zu gebrauchen ist, das nicht von vornherein pauschalisiert, das andere Meinungen betrachtet" , so Schiller. "Ich hoffe, dieser Broschüre nie an meiner Schule in Form eines Lehrmittels zu begegnen." Seine Kritik ließ Schiller auch Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn in Form eines Briefes(öffnet im neuen Fenster) zukommen, sie hat ein Vorwort für die Materialien beigesteuert.