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S.A.D. bringt Kopierprogramme trotz neuem Urheberrecht

Neues Rechtsgutachten zum Urheberrechtsgesetz. Infolge des in Deutschland seit dem 12. September 2003 geltenden neuen Urheberrechtsgesetzes, das die Umgehung von Kopierschutzmechanismen unter Strafe stellt, hatte auch das Software-Haus S.A.D. Kopierprogramme wie MovieJack, DCS und CDRWIN vom Markt genommen oder nur noch in abgespeckten Versionen angeboten. Ein neues, von S.A.D. selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten nimmt der Hersteller nun zum Anlass, die Software wieder in vollem Umfang in den Handel zu bringen.
/ Thorsten Wiesner
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S.A.D. hatte zunächst angekündigt, Verfassungsklage einzureichen und beauftragte dazu Prof. Dr. Holznagel, LL.M. (Master of Law) vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster, mit einem entsprechenden Gutachten. Das von Holznagel erstellte Papier soll laut S.A.D. nun für einigen Wirbel sorgen: Zwar ist eine Verfassungsklage in Karlsruhe laut Holznagel nicht möglich; das Gutachten geht jedoch davon aus, dass die Produkte des Unternehmens weiterhin hergestellt und vertrieben werden dürfen.

"Es liegt auf der Hand, dass die Akzeptanz von DRM-Systemen nicht von Gerichten entschieden und auf den Weg gebracht werden kann. Das geht nur in Kooperation zwischen den Rechteinhabern und den Herstellern von Kopierprogrammen" , so Thomas Herrmann, Geschäftsführer S.A.D. Der Ulmer Software-Verlag will nun nicht nur die vom Markt genommene Software wieder in den Handel bringen, sondern auch Patches für Kunden anbieten, die in den letzten Wochen die eingeschränkten Versionen der Kopiersoftware erworben hatten – diese Patches sollen die Programme dann wieder so leistungsfähig machen, wie sie es vor Inkrafttreten des neuen Urheberrechtes waren.

Das Rechtsgutachten kann als PDF-Datei unter www.s-a-d.de/copyisright/SAD-Gutachten.pdf(öffnet im neuen Fenster) eingesehen werden.


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