S.A.D. bringt Kopierprogramme trotz neuem Urheberrecht
S.A.D. hatte zunächst angekündigt, Verfassungsklage einzureichen und beauftragte dazu Prof. Dr. Holznagel, LL.M. (Master of Law) vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster, mit einem entsprechenden Gutachten. Das von Holznagel erstellte Papier soll laut S.A.D. nun für einigen Wirbel sorgen: Zwar ist eine Verfassungsklage in Karlsruhe laut Holznagel nicht möglich; das Gutachten geht jedoch davon aus, dass die Produkte des Unternehmens weiterhin hergestellt und vertrieben werden dürfen.
"Es liegt auf der Hand, dass die Akzeptanz von DRM-Systemen nicht von Gerichten entschieden und auf den Weg gebracht werden kann. Das geht nur in Kooperation zwischen den Rechteinhabern und den Herstellern von Kopierprogrammen" , so Thomas Herrmann, Geschäftsführer S.A.D. Der Ulmer Software-Verlag will nun nicht nur die vom Markt genommene Software wieder in den Handel bringen, sondern auch Patches für Kunden anbieten, die in den letzten Wochen die eingeschränkten Versionen der Kopiersoftware erworben hatten – diese Patches sollen die Programme dann wieder so leistungsfähig machen, wie sie es vor Inkrafttreten des neuen Urheberrechtes waren.
Das Rechtsgutachten kann als PDF-Datei unter www.s-a-d.de/copyisright/SAD-Gutachten.pdf(öffnet im neuen Fenster) eingesehen werden.