Musikindustrie fordert Abschaffung der Privatkopie
Exklusives Senderecht in Anlehnung an die Filmindustrie gefordert
Im Rahmen eines erstes Symposions zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vom Bundesjustizministerium und dem Institut für Urheber- und Medienrecht fordern die deutschen Phonoverbände die Abschaffung der Privatkopie. Die Musikindustrie drängt auf eine weitere Novellierung des Urheberrechtsgesetzes mit drastischen Einschränkungen von Privatkopien und Sendeprivileg sowie schärferen Regelungen gegen Piraterie. Nicht jeder Radiosender soll zukünftig jede Musik senden dürfen.
"Das massenhafte Musikkopieren ist eine existenzielle Bedrohung für den Musikmarkt. Im Rahmen der Diskussion um die weitere Änderung des Urheberrechtsgesetzes fordern wir deshalb u.a. die Rückführung der Privatkopie in ein Exklusivrecht", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Heute, wo Musik immer und überall uneingeschränkt zur Verfügung steht, brauchen wir Rahmenbedingungen, die die Funktionsfähigkeit der Musikmärkte national und international garantieren. Künstler und Verwerter haben Anspruch auf gerechte Vergütungen ihrer Leistungen - das ist zurzeit nicht gegeben und muss verbessert werden."
Ein entsprechendes Positionspapier mit den vollständigen detaillierten Vorstellungen hat man bereits dem Bundesjustizministerium übergeben. Darin fordern die Phonoverbände eine Rückführung der digitalen Privatkopie in ein Exklusivrecht. "Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland mehr Musik kopiert als gekauft wird, muss die Entscheidung über Kopiermöglichkeiten in die Befugnis der Rechteinhaber zurückgeführt werden", so der Bundesverband der Phonoverbände (IFPI). Analoge Kopien seien zur Befriedigung privater Bedürfnisse ausreichend. Der Wunsch, einfach nur das Geld für den Kauf zu sparen, dürfe vom Gesetzgeber nicht länger unterstützt werden. Lediglich für den wissenschaftlichen Gebrauch und für öffentliche Archive sollen nach Ansicht der Musikindustrie digitale Kopie auch künftig zulässig sein.
Darüber hinaus fordern die Phonoverbände ein Exklusivrecht für Sendezwecke: Müssen Künstler und Plattenfirmen heute noch hinnehmen, dass ihre Produktionen nach dem Erscheinen ohne ihre Zustimmung gesendet werden, sollen sie in Zukunft die gleichen Möglichkeiten erhalten, die heute Filmherstellern zustehen. Ähnlich der Filmindustrie wollen auch die Plattenfirmen in Zukunft eine Verwertungskette aufbauen können, wozu ein Exklusivrecht für Sendezwecke erforderlich sei.
Auch für so genannte Near-on-Demand-Dienste sollen klare Bestimmungen gelten. Dabei geht es der Musikindustrie vor allem um Internetangebote, die ein vom Hörer beeinflussbares Programm anbieten. Angebote, die es erlauben, Titel zu wiederholen oder auszuschließen oder beispielsweise nur Titel eines einzigen Künstlers anzubieten, wirken wie ein Kaufersatz.
Darüber hinaus fordert Gebhardt effektivere Regelungen für Pirateriebekämpfung. Um illegale Musikangebote im Internet wirksam bekämpfen zu können, müssten Unzulänglichkeiten im geltenden Recht beseitigt werden. Hierzu zählt Gebhardt unter anderem Auskunftsansprüche gegen Internet Service Provider, um direkt gegen "Rechtsbrecher" vorgehen zu können. Zudem sollen Provider verpflichtet werden, selbst gegen ihnen bekannte Gesetzesverstöße vorzugehen. Zur Abschreckung soll zudem ein Verletzerzuschlag im Schadenersatzrecht eingeführt werden.
"Wir erwarten eine offene und vorbehaltlose Diskussion ohne Scheuklappen. Wenn wir jetzt nicht die Chance ergreifen, ausgetretene Pfade zu verlassen, werden wir den Anforderungen an das Urheberrecht im 21. Jahrhundert nicht mehr gerecht. Wir brauchen den wirksamen Schutz geistiger Leistungen, denn sie sind unser Kapital für die Zukunft unserer Gesellschaft", so Gebhardt.
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nö.. hat er nicht
Wer soll bitte diese Foren-Beiträge lesen `? Allein um dieses Thema durchzulesen müsste...
Korrekt. Genau das will die MI durchsetzen.