Interview: Softwarepatente bald besser geschützt als andere?
Golem.de: Inwieweit ist die Aufnahme von "nicht-gewerblichen Verletzungen" für Endkunden oder beispielsweise für Übersetzungen von Fanprojekten problematisch?
Dr. Axel Metzger: Nicht-gewerbliche Verletzungshandlungen sollten ganz aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie rausgenommen werden. Nach dem jetzigen Vorschlag können auch Fanprojekte zu einem doppelten Lizenzschaden verurteilt werden, die fahrlässig Schutzrechte verletzen und dabei einen "nachhaltigen Schaden" verursachen. Der Begriff wird nirgends definiert und führt deswegen zu erheblicher Rechtsunsicherheit.
Golem.de: Was bedeutet die Einführung der Möglichkeit von Verbandsklagen für Entwickler von freier Software und Open Source?
Dr. Axel Metzger: Da ist eine sehr zu begrüßende Regelung in dem Vorschlag. Sollte der jetzt vorgesehene Art. 5 tatsächlich umgesetzt werden, so könnten künftig Entwicklerverbände aus dem Bereich Open Source für die in ihnen zusammengeschlossenen Entwickler vor Gericht klagen, falls Dritte ihre Lizenzen missachten. Hier gibt es gegenwärtig erhebliche Probleme, weil viele freie Programme und insbesondere auch GNU/Linux von einer weltweiten Community geschrieben werden, der keine rechtliche Organisation zu Grunde liegt. Nach dem gegenwärtigen Recht müssten z.B. für eine Schadensersatzklage wegen des Vertriebs von GNU/Linux unter Missachtung der GPL auf der Klageschrift alle Autoren von Code genannt werden. Das ist faktisch unmöglich, so dass entsprechende Klagen vor unüberwindbaren Hürden stehen. Die Richtlinie könnte hier helfen. Sie ist also nicht durchgehend negativ zu bewerten. Im Übrigen: Für Unterlassungsklagen sieht es schon heute besser aus.
Golem.de: Verbraucherschützer und Bürgerrechtler wenden sich vor allem gegen die im Richtlinienentwurf vorgesehenen weitgehenden Möglichkeiten für Rechteinhaber, an Personendaten potenzieller "Verletzer" zu gelangen. Was bedeutet dies letztendlich für den Verbraucher im Vergleich zu aktuellen Regelungen in Deutschland und im Vergleich zu den USA?
Dr. Axel Metzger: Das ist in der Tat zu befürchten. In Europa sind die Gerichte bislang nicht ohne weiteres befugt, Einblick in die Bankunterlagen oder ähnlich vertrauliche Unterlagen des Verletzers zu gewähren. Hier wird die Durchsetzungsrichtlinie eine deutliche Verbesserung der Position der Rechteinhaber bringen. Das ifrOSS fordert, dass entsprechende Einsichtsrechte durch Schutzvorschriften zu Gunsten der potenziellen Verletzer abgefedert werden. Entsprechende Unterlagen dürfen selbstverständlich nur an unbeteiligte Dritte herausgegeben werden, die einer Schweigepflicht unterliegen. Denkbar wäre ein Wirtschaftsprüfervorbehalt oder Ähnliches.
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arschloch verdammte zicke schreibt...
Ne, das geht auch nicht, geschuetzt ist ein definierter Bereich, der durch Graphik oder...
Karl-Heinz zeigt hiermit auf, daß Herb in seinem vorigen Beitrag eigentlich und...
Also gut, wenn die Erfindungshöhe so niedrig ist, dann kann ich den Ärger...