Interview: Softwarepatente bald besser geschützt als andere?

Golem.de: In der Richtlinie wird nicht ganz klar, ob das Instrumentarium des Richtlinienentwurfs auch für nationale Patente auf biotechnologische und computerimplementierte Erfindungen gelten soll oder nicht. Welche Folgen könnte dies - insbesondere für Software-Entwickler - haben, gerade auch im Bereich freier Software und Open Source?

Dr. Axel Metzger: Die Durchsetzungs-Richtlinie wird auch für die Softwarepatente-Richtlinie gelten, sobald diese verabschiedet ist. Da die Durchsetzungs-Richtlinie nach dem gegenwärtigen Vorschlag nicht für alle Patente gelten soll, die durch die nationalen Patentämter erteilt werden, sondern nur für solche Erfindungen, die auf europäischer Ebene harmonisiert sind, würden Softwarepatente stärker geschützt als Patente aus klassischen Technikfeldern. Dieses Ergebnis ist absurd, denn die wettbewerbspolitisch besonders bedenklichen Softwarepatente wären damit stärker geschützt als alle anderen Patente. Gleiches gilt für Biotechnologie-Patente.

Golem.de: Der Richtlinie zufolge soll Urhebern im Schadensfall mindestens ein Schadensersatz in doppelter Höhe der Vergütung oder Gebühr zustehen, die ein Nutzer normalerweise hätte bezahlen müssen. Halten Sie das in Fällen von Fahrlässigkeit und gutgläubigem Handeln für zumutbar?

Dr. Axel Metzger: Nein, das ifrOSS hält eine Bestrafung von gutgläubigen Unternehmern und Privatpersonen, die geistige Eigentumsrechte verletzen, für unhaltbar. Hier zeigt sich, wie wenig ausgereift der Richtlinienvorschlag in seiner gegenwärtigen Fassung ist. Die vorangegangenen Papiere aus der Kommission zeigen, dass man zunächst eine Maßnahme geplant hatte, die sich nur gegen schwere Fälle der Produktpiraterie richten sollte. Hier ist Schadensersatz in Höhe einer doppelten Lizenzgebühr durchaus verhältnismäßig. Anders liegt aber der Fall des gutgläubigen Unternehmens, welches ein Softwarepatent verletzt, weil es sich eine aufwendige Patentrecherche nicht leisten kann. Die Europäische Gemeinschaft muss hier nachbessern.

Golem.de: Bei freier Software und Open Source wird für gewöhnlich keine Vergütung fällig. Heißt das, Entwicklern steht bei Verletzung ihrer Rechte auch kein Schadenersatz zu?

Dr. Axel Metzger: Nein. Auch im Bereich der freien Software wird im Wege des Dual Licensing Geld mit Lizenzgebühren verdient. Nehmen Sie das Beispiel "Qt". Trolltech vertreibt hier einerseits eine freie Version unter der GPL, bietet andererseits aber auch ein geschlossenes Lizenzmodell für Kunden an, die ihre eigenen Fortentwicklungen nicht wieder als Open Source zur Verfügung stellen wollen. Wer eine freie Softwarelizenz verletzt, muss als Schadensersatz das Doppelte dessen zahlen, was er für den Erwerb einer proprietären Lizenz im Wege des Dual Licensing gezahlt hätte. Freilich wird diese Gebühr niedriger sein als bei einem proprietären Programm.

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FLURINA 07. Feb 2005

arschloch verdammte zicke schreibt...

karpi 22. Sep 2003

Ne, das geht auch nicht, geschuetzt ist ein definierter Bereich, der durch Graphik oder...

der_buerger 19. Sep 2003

Karl-Heinz zeigt hiermit auf, daß Herb in seinem vorigen Beitrag eigentlich und...

Herb 18. Sep 2003

Also gut, wenn die Erfindungshöhe so niedrig ist, dann kann ich den Ärger...



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