Interview: Softwarepatente bald besser geschützt als andere?

Dr. Axel Metzger
Golem.de: Herr Dr. Metzger, Sie kritisieren in der Eingabe des ifrOSS zur EU-Durchsetzungsrichtlinie eine einseitige Verwirklichung der Interessen der Rechteinhaber, die zu Lasten von Urhebern, Wettbewerb und Verbrauchern geht. Worin spiegelt sich Ihrer Meinung nach diese Einseitigkeit wider?
Dr. Axel Metzger: Was die Europäische Gemeinschaft im Bereich des geistigen Eigentums gegenwärtig auch anfasst - am Ende steht immer eine Verstärkung der Position der Rechtsinhaber. Dies gilt für die Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft ebenso wie für die gegenwärtigen Pläne für eine Richtlinie zur Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen". Der Vorschlag für die Durchsetzungsrichtlinie passt genau in dieses Bild. Sollte die Richtlinie in der jetzt vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, so wird es abermals zu einer Verschärfung der Schutzvorschriften für das geistige Eigentum kommen.
Die Interessen des Wettbewerbs an nicht zu großzügig gewährten Monopolen, denn geistige Eigentumsrechte sind nichts anderes als Monopole, werden regelmäßig hintangestellt. Gleiches gilt für die Verbraucherinteressen. Die zuständige Generaldirektion Binnenmarkt bei der Europäischen Kommission unter Leitung von Frits Bolkestein muss das Ruder rumreißen und sich für einen Interessenausgleich zwischen Rechtsinhabern, Wettbewerbern und Verbrauchern einsetzen.
Golem.de: In welchen zentralen Punkten sollte die EU die Interessen der Verbraucher und Wettbewerber berücksichtigen?
Dr. Axel Metzger: Im Mittelpunkt der Kritik des ifrOSS steht der vorgeschlagene Art. 21 der Durchsetzungs-Richtlinie. Diese Vorschrift soll nach der Vorschlagsbegründung zu einer Ausweitung des Rechtsschutzes für technische Schutzmaßnahmen führen. Entsprechende Vorschriften enthalten die Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und der US-amerikanische DMCA. Die Entwickler des Entschlüsselungsprogramms DeCSS werden auf der Grundlage dieser Vorschriften verfolgt. Durch Art. 21 des Entwurfs droht eine Ausweitung auf alle Arten von Waren, die mit technischen Schutzsystemen versehen werden können. Kritik ist insbesondere im Hinblick auf die Definition der gesetzlich geschützten "technischen Schutzvorrichtung" anzubringen. Hierunter fällt "jede Technologie, Vorrichtung oder Komponente, die bei normalem Betrieb zur Herstellung echter Waren dient und die Anbringung offensichtlicher Merkmale ermöglicht". Nach der Vorstellung der Kommission sollen künftig auch solche Techniken gesetzlich geschützt werden, die neben einer Funktion als Authentizitätszeichen noch weitere Funktionen erfüllen.
Kennzeichnungssysteme - insbesondere elektronische - können für eine kartellrechtlich bedenkliche Marktabschottung und -aufteilung genutzt werden. DeCSS lässt hier grüßen. Man denke etwa an Hardware, die mit Schutzsystemen versehen ist, welche zugleich die Interoperabilität mit anderen Geräten verhindert. Entsprechende Systeme wären nach Art. 21 des Vorschlags nunmehr zusätzlich durch das Gesetz geschützt.
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arschloch verdammte zicke schreibt...
Ne, das geht auch nicht, geschuetzt ist ein definierter Bereich, der durch Graphik oder...
Karl-Heinz zeigt hiermit auf, daß Herb in seinem vorigen Beitrag eigentlich und...
Also gut, wenn die Erfindungshöhe so niedrig ist, dann kann ich den Ärger...