Phonoverband froh: Neues Urheberrechtsgesetz tritt in Kraft

Gerd Gebhardt: "Umgehung von Kopierschutz ist verboten"

Der Phonoverband hat seine Freude darüber kundgetan, dass die Novelle des Urheberrechts in Deutschland nun in Kraft tritt. "Das ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechte von Urhebern und Verwertern im digitalen Zeitalter", so Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.

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Die Gesetzesnovelle ist heute, am 12. September 2003, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und bringt einige weitreichende Veränderungen mit sich. Unter anderem ist die Umgehung von Kopierschutzsystemen nun verboten. Auch Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Geräten oder Software zu diesem Zweck sind nicht mehr erlaubt. Gleiches gilt für die Veröffentlichung detaillierter Anleitungen, wie Kopierschutzsysteme umgangen werden können. Der Phonoverband will nach eigenen Angaben genau überwachen, ob Zeitschriften sich auch an diese Vorgaben halten.

Weitere Folgen der Gesetzesnovelle: Privatkopien von offensichtlich illegalen Quellen sind verboten, zudem wird das neue Recht der "öffentlichen Zugänglichmachung" eingeführt. Damit sollen die Rechte, die Kreative und Produzenten hinsichtlich traditioneller physischer Tonträger besitzen, auf neue Angebotsformen, insbesondere im Online-Bereich, übertragen werden.

Gerd Gebhardt: "Weitere wichtige Änderungen des Gesetzes müssen allerdings zügig folgen. So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden. Erforderlich sind auch engere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten." Der Phonoverband hofft, dass dies im so genannten "Zweiten Korb" passiert, einer sich anschließenden Novellierung des Urheberrechtsgesetzes. Die Diskussion darüber beginnt in der Woche ab dem 15. September 2003 mit einem Symposion des Bundesjustizministeriums und des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München.

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Bluefrolp 22. Sep 2003

Hi, kann mir eig. jemand sagen, anhand was die Schadenersatzpflicht berechnet wird, wenn...

fidor(..) 18. Sep 2003

[ Kann ich das zerkratzte Medium gegen geringe Gebühr gegen ein lauffähiges (neues...

Maris 18. Sep 2003

Ne, kannst du leider bei P2P Netzwerkverbindungen knicken!!! Für´s normale Internet...

OPA 16. Sep 2003

Mal abgesehen davon, dass viele Rohlinge und Brenner auch zu legalen Zwecken, so z.B...



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