Phonoverband froh: Neues Urheberrechtsgesetz tritt in Kraft
Die Gesetzesnovelle ist heute, am 12. September 2003, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und bringt einige weitreichende Veränderungen mit sich. Unter anderem ist die Umgehung von Kopierschutzsystemen nun verboten. Auch Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Geräten oder Software zu diesem Zweck sind nicht mehr erlaubt. Gleiches gilt für die Veröffentlichung detaillierter Anleitungen, wie Kopierschutzsysteme umgangen werden können. Der Phonoverband will nach eigenen Angaben genau überwachen, ob Zeitschriften sich auch an diese Vorgaben halten.
Weitere Folgen der Gesetzesnovelle: Privatkopien von offensichtlich illegalen Quellen sind verboten, zudem wird das neue Recht der "öffentlichen Zugänglichmachung" eingeführt. Damit sollen die Rechte, die Kreative und Produzenten hinsichtlich traditioneller physischer Tonträger besitzen, auf neue Angebotsformen, insbesondere im Online-Bereich, übertragen werden.
Gerd Gebhardt: "Weitere wichtige Änderungen des Gesetzes müssen allerdings zügig folgen. So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden. Erforderlich sind auch engere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten." Der Phonoverband hofft, dass dies im so genannten "Zweiten Korb" passiert, einer sich anschließenden Novellierung des Urheberrechtsgesetzes. Die Diskussion darüber beginnt in der Woche ab dem 15. September 2003 mit einem Symposion des Bundesjustizministeriums und des Instituts für Urheber- und Medienrecht in München.


