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Telekom darf Pauschaltarife ausweiten

Wettbewerber sehen Entscheidung der RegTP als weitere Wettbewerbsverzerrung. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Telekom die Ausweitung ihres Optionsangebotes "AktivPlus xxl" unter Auflagen genehmigt. Allerdings schränkt die RegTP die Genehmigung bezüglich des Preselection-Ausschlusses ein und befristet die Genehmigung bis zum 30. Juni 2004. Die Konkurrenten der Telekom sehen darin dennoch eine weitere Wettbewerbsverzerrung.
/ Jens Ihlenfeld
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Der neue Optionstarif, der zukünftig neben dem bereits genehmigten Optionsangebot "AktivPlus xxl" angeboten werden soll, ermöglicht es Kunden, gegen Zahlung eines zusätzlichen monatlichen Entgelts in Höhe von 9,22 Euro am gesamten Wochenende ohne zusätzliche Kosten City- und Ferngespräche in ganz Deutschland zu führen. Im Unterschied zum bisherigen "AktivPlus xxl"-Tarif werden Verbindungen zu Internet Providern von der "Wochenend-Flatrate" explizit ausgeschlossen.

"Wir sorgen mit unserer Entscheidung für Kontinuität und damit für Planungs- und Rechtssicherheit im Markt" , so Präsident Matthias Kurth in Bonn. "Wir haben die gleichen Prüfkriterien angelegt wie schon beim Optionstarif xxl und haben sehr sorgfältig ermittelt, dass kein offenkundiger Verstoß gegen die gesetzlichen Maßstäbe der Entgeltregulierung vorliegt."

Zwar teilt die RegTP die im Rahmen des Beschlusskammerverfahrens vorgetragenen Bedenken der Wettbewerber insoweit, dass durch das neue Angebot möglicherweise eine nicht unerhebliche Sogwirkung ausgehen könnte. Dennoch sei das neue Angebot nicht als missbräuchlich einzustufen. Es bestehe kein Preisdumping und der Tarif sei nach der Call-by-Call-Einführung im Ortsbereich grundsätzlich durch andere Wettbewerber nachbildbar.

Zudem hat die Regulierungsbehörde den von der Telekom beantragten Optionstarif "AktivPlus basis calltime 120" befristet bis zum 31. März 2005 genehmigt. Dieser Tarif ermöglicht es dem Kunden, gegen Zahlung eines zusätzlichen monatlichen Entgelts in Höhe von 4,22 Euro ein Kontingent von 120 Freiminuten für City- und Fernverbindungen zu nutzen.

Der beantragte Ausschluss von Preselection wurde entsprechend der bisherigen Entscheidungspraxis bei beiden Anträgen abgelehnt.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) bewertet die heutige Entscheidung der Regulierungsbehörde als einen herben Rückschlag für die weitere Entwicklung des Wettbewerbs. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die RegTP eine Ausweitung der Bündeltarife zulasse, obwohl sie die alten Tarife auf Grund eigener Bedenken noch nicht einmal endgültig genehmigt habe, so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. "Dabei ist das strategische Ziel der Telekom ganz offensichtlich, gegen Call-by-Call und Preselection ebenso vorzugehen wie gegen den kompletten Wechsel zu anderen Anbietern."

Der VATM widerspricht der Aussage der RegTP, die Angebote der Telekom seien für deren Wettbewerber nachbildbar. Dieses Angebot sei aus mehreren Einzeldiensten zu einem Bündel von Diensten geschnürt, die als Vorprodukte für den Wettbewerb so aber nicht zur Verfügung stehen.

"Diese Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar und nur insoweit konsistent als die RegTP die gleichen Fehler aus der Vergangenheit wiederholt" , so Jürgen Grützner weiter. Um ein faires Angebot im Wettbewerb zu ermöglichen, müssten die entsprechenden Vorprodukte zur Verfügung gestellt werde. Die Regulierungsbehörde selbst habe dies zwar grundsätzlich gefordert, im Falle der Bündelprodukte der Telekom aber nicht durchsetzen können.


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