Telekom darf Pauschaltarife ausweiten
Wettbewerber sehen Entscheidung der RegTP als weitere Wettbewerbsverzerrung
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Telekom die Ausweitung ihres Optionsangebotes "AktivPlus xxl" unter Auflagen genehmigt. Allerdings schränkt die RegTP die Genehmigung bezüglich des Preselection-Ausschlusses ein und befristet die Genehmigung bis zum 30. Juni 2004. Die Konkurrenten der Telekom sehen darin dennoch eine weitere Wettbewerbsverzerrung.
Der neue Optionstarif, der zukünftig neben dem bereits genehmigten Optionsangebot "AktivPlus xxl" angeboten werden soll, ermöglicht es Kunden, gegen Zahlung eines zusätzlichen monatlichen Entgelts in Höhe von 9,22 Euro am gesamten Wochenende ohne zusätzliche Kosten City- und Ferngespräche in ganz Deutschland zu führen. Im Unterschied zum bisherigen "AktivPlus xxl"-Tarif werden Verbindungen zu Internet Providern von der "Wochenend-Flatrate" explizit ausgeschlossen.
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"Wir sorgen mit unserer Entscheidung für Kontinuität und damit für Planungs- und Rechtssicherheit im Markt", so Präsident Matthias Kurth in Bonn. "Wir haben die gleichen Prüfkriterien angelegt wie schon beim Optionstarif xxl und haben sehr sorgfältig ermittelt, dass kein offenkundiger Verstoß gegen die gesetzlichen Maßstäbe der Entgeltregulierung vorliegt."
Zwar teilt die RegTP die im Rahmen des Beschlusskammerverfahrens vorgetragenen Bedenken der Wettbewerber insoweit, dass durch das neue Angebot möglicherweise eine nicht unerhebliche Sogwirkung ausgehen könnte. Dennoch sei das neue Angebot nicht als missbräuchlich einzustufen. Es bestehe kein Preisdumping und der Tarif sei nach der Call-by-Call-Einführung im Ortsbereich grundsätzlich durch andere Wettbewerber nachbildbar.
Zudem hat die Regulierungsbehörde den von der Telekom beantragten Optionstarif "AktivPlus basis calltime 120" befristet bis zum 31. März 2005 genehmigt. Dieser Tarif ermöglicht es dem Kunden, gegen Zahlung eines zusätzlichen monatlichen Entgelts in Höhe von 4,22 Euro ein Kontingent von 120 Freiminuten für City- und Fernverbindungen zu nutzen.
Der beantragte Ausschluss von Preselection wurde entsprechend der bisherigen Entscheidungspraxis bei beiden Anträgen abgelehnt.
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Naja das mit dem "Befristen" is schon nicht ganz ohne Hintergrund, sonst genehmigen sie...
Die von der RegTP sind doch einfach behämmert. Die Frist wird doch eh immer aufgeschoben...