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Bundeskabinett beschließt digitale Lohnsteuerkarte

Vereinfachungen im Einkommenssteuer-Verfahren sollen Verwaltung entlasten. Künftig sollen Unternehmen neben den Lohnsteueranmeldungen auch die Lohnsteuer-Bescheinigungsdaten elektronisch an die Finanzverwaltung verschicken können, das beschloss jetzt das Bundeskabinett. Bislang wurden die Lohnsteuerdaten zwar meist elektronisch erfasst, dann aber mechanisch auf die Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer aufgeklebt.
/ Jens Ihlenfeld
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Dieses Verfahren soll nun modernisiert werden, wie das Bundeskabinett am 2. September 2003 mit dem Steueränderungsgesetz 2003 beschlossen hat.

Das neue Verfahren soll sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Arbeit sparen. Müssen derzeit jedes Jahr noch über 36 Millionen Lohnsteuerkarten und Lohnsteuerbescheinigungen sowie 2,5 Millionen Freibetragsanträge und etwa 19 Millionen Lohnsteuer-Anmeldungen in Papierform verschickt und bearbeitet werden, sollen diese in Zukunft elektronisch erfasst werden.

Bürger sollen so schneller zu ihren Steuerbescheiden und gegebenenfalls einer Einkommenssteuererstattung kommen und die Finanzverwaltungen deutlich Kosten einsparen.


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