BKA erzwingt Hausdurchsuchung gegen Anonymitätsdienst
Am Samstag suchten Beamte des BKA die häusliche Wohnung des Direktors des Instituts für Systemarchitektur an der Fakultät Informatik auf und verlangten von ihm die Herausgabe des Protokolldatensatzes. Da nur auf diese Weise eine Durchsuchung des Instituts durch die Polizeibeamten und damit größerer Schaden für die TU Dresden abgewendet werden konnte, wurde der Datensatz herausgegeben. Nach Auffassung der Betreiber von AN.ON ist dieses Vorgehen des BKA vom Gesetz nicht gedeckt.
Der Beschluss des Amtsgerichtes ist nach Auffassung der Projektpartner rechtswidrig. Da die Vollziehung der in einem vorangegangenen Beschluss des Amtsgerichts angeordneten Auskunftsverpflichtung (gem. §§ 100 g, h StPO) vom Landgericht Frankfurt am Main ausgesetzt worden war, war klargestellt, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Herausgabepflicht für AN.ON bestand. Deshalb sei es eine rechtsmissbräuchliche Umgehung dieser Entscheidung des Landgerichts, die Herausgabe des Protokolldatensatzes mit Hilfe eines neuen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichtes zu erzwingen.
Nachdem das Landgericht vorläufig zu Gunsten von AN.ON entschieden hatte, hätte das BKA nicht auf allgemeine Herausgabe- und Beschlagnahmebestimmungen (§§ 103, 105 StPO) ausweichen dürfen, so die AN.ON-Betreiber. Die Projektpartner wollen nun auch gegen diesen Beschluss durch Einlegung von Rechtsmitteln vorgehen. Eine gerichtliche Überprüfung des Vorgehens der Beamten des BKA halten die Projektpartner für zwingend erforderlich.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.