Ordnungsgeld gegen SCO
SCO muss für wiederholte Behauptungen 10.000 Euro zahlen
Das Landgericht München I hat bereits am 28. August 2003 ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000,- Euro gegen die SCO Group GmbH verhängt. Das Unternehmen hatte nach Ansicht des Gerichts gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen, die zuvor die tarent GmbH und der LinuxTag e.V. erwirkt hatten, die es SCO untersagt hatte zu behaupten, dass "die Software Linux unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO beinhalte."
Das Gericht wirft der SCO Group GmbH "fahrlässiges Verhalten" beim Betrieb ihrer Firmen-Homepage vor, auf der auch noch nach der einstweiligen Verfügung die Behauptung zu lesen war, dass "Endanwender, die die Software Linux einsetzen, für Schutzverletzungen des geistigen Eigentums von SCO haftbar gemacht werden können."
Das Gericht habe in der Begründung zu dem Ordnungsgeldbeschluss deutlich gemacht, dass die Behauptungen von SCO als "massive geschäftsschädigende Äußerungen" anzusehen sind, die einen "äußerst sensiblen Bereich" betreffen, so Tarent-Anwalt Dr. Till Jäger. "Es kann nicht angehen, mit unbewiesenen Behauptungen auf Kosten Dritter ein Geschäft mit der Angst zu machen. Wir werden daher prüfen, in welchem Umfang sich SCO gegenüber den Unternehmen im Linux-Umfeld schadensersatzpflichtig gemacht hat und SCO entsprechend zur Rechenschaft ziehen."
Jäger wertet die SCO-Kampagnen als Teil einer Strategie, in der GNU/Linux-Nutzer und potenzielle Umsteiger massiv verunsichert werden sollen. "Dass deutsche Gerichte dem nun schon wiederholt einen Riegel vorschieben zeigt, wie diese Strategie einzuordnen ist: als ein Versuch, mit nicht haltbaren Behauptungen den Markt für GNU/Linux-Produkte und -Unternehmen zu zerstören. Diese Rechnung geht offensichtlich nicht auf", so Jäger.
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