Anonymer Proxy JAP wieder sicherer
Nach dem nun aufgehobenen Beschluss musste AN.ON den Zugriff auf eine bestimmte IP-Nummer protokollieren . Die auf Grund der ersten, nun ausgesetzten richterlichen Anordnung aktivierte Protokollierungsfunktion wurde kurz nach Bekanntwerden des Urteils wieder abgeschaltet. Bis zu diesem Zeitpunkt sei nur ein einziger Datensatz mitprotokolliert worden, heißt es in einer Pressemitteilung des AN.ON-Projekts. Ob der in der Obhut des AN.ON-Projektes befindliche Protokolldatensatz gelöscht oder den Behörden übergeben werden muss, werde von der endgültigen Entscheidung des Landgerichtes abhängen.
Um das Vertrauen in JAP wieder aufzubauen, wollen die Projektpartner nach der Entscheidung des Landgerichts eine ausführliche Dokumentation über den Hergang des Verfahrens veröffentlichen.
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