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Anonymer Proxy JAP wieder sicherer

Richterlich angeordnete Zugriffsprotokollierung auf einzelne IP-Adresse gestoppt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 26. August 2003 angeordnet, dass der richterliche Beschluss zum Protokollieren von Zugriffen auf eine bestimmte IP-Adresse durch den anonymen Java Anon Proxy (JAP) auszusetzen ist. JAP wird vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Technischen Universität Dresden im Rahmen des AN.ON-Projektes zum anonymen Surfen im Internet betrieben.
/ Christian Klaß
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Nach dem nun aufgehobenen Beschluss musste AN.ON den Zugriff auf eine bestimmte IP-Nummer protokollieren . Die auf Grund der ersten, nun ausgesetzten richterlichen Anordnung aktivierte Protokollierungsfunktion wurde kurz nach Bekanntwerden des Urteils wieder abgeschaltet. Bis zu diesem Zeitpunkt sei nur ein einziger Datensatz mitprotokolliert worden, heißt es in einer Pressemitteilung des AN.ON-Projekts. Ob der in der Obhut des AN.ON-Projektes befindliche Protokolldatensatz gelöscht oder den Behörden übergeben werden muss, werde von der endgültigen Entscheidung des Landgerichtes abhängen.

Um das Vertrauen in JAP wieder aufzubauen, wollen die Projektpartner nach der Entscheidung des Landgerichts eine ausführliche Dokumentation über den Hergang des Verfahrens veröffentlichen.


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