Verfügung gegen DeCSS verstößt nicht gegen Verfassung
Das Gericht hob das Urteil der Berufungsinstanz auf, die ihrerseits die einstweilige Verfügung aufgehoben hatten. Das Urteil ist zwar ein Rückschlag für Bunner und auch die ihn unterstützende Electronic Frontier Foundation (EFF), sagt in der Sache aber noch nichts aus, muss doch noch geklärt werden, ob die Veröffentlichung von DeCSS gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstößt.
Der kalifornische Supreme Court(öffnet im neuen Fenster) beschränkt sich in seiner Entscheidung auf die Frage, ob die erlassene einstweilige Verfügung gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstößt. Die Frage, ob die Veröffentlichung gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstößt, wurde explizit ausgeklammert und soll von der Berufungsinstanz entschieden werden. Der kalifornische Supreme Court gab hier nur einige Hinweise an die zuständige Instanz.
Das Gericht stellte zwar fest, dass auch Quelltexte von Computerprogrammen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen, kommt aber zu dem Schluss, dass die einstweilige Verfügung inhalteneutral ist, vorausgesetzt die Annahme, dass Bunners sich die Geschäftsgeheimnisse der klagenden DVD CCA widerrechtlich angeeignet hat. Diese Annahme ist aber durch das Berufungsgericht noch zu prüfen.
Die Entscheidung des Gerichts war allerdings nicht einstimmig. Richter Carlos R. Moreno(öffnet im neuen Fenster) widerspricht der Mehrheitsmeinung des Gerichts. Er schließt sich weitgehend der Auffassung des Berufungsgerichts an und spricht sich dagegen aus, die Frage auszuklammern, ob Bunners Veröffentlichung überhaupt gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstößt. Nach Ansicht von Moreno ist die Klage der DVD CCA auf Basis des Verrats von Geschäftsgeheimnissen ungerechtfertigt.
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