Reg TP stellt Maßnahmen gegen Dialer-Missbrauch vor
So müssen Dialer, die Datenverbindungen über 0190er- bzw. 0900er-Rufnummern herstellen, als solche für den Nutzer erkennbar und eindeutig bestimmten Angeboten zuzuordnen sein. Zudem müssen Nutzer sowohl beim Bezug eines Dialers, bei dessen Installation und/oder dessen Aktivierung als auch bei der Einwahl explizit zustimmen.
"Die wirkungsvollsten Mittel gegen missbräuchliche Nutzungen sind Transparenz und die Möglichkeit zum bewussten Handeln des Verbrauchers" , so Präsident Matthias Kurth in Bonn. "Daher hat die Regulierungsbehörde auch Vorgaben für explizite Zustimmungen gemacht." Entweder müsse ein Wort eingegeben werden oder die Antworten im Zustimmungsdialog müssen so gestaltet werden, dass ein nicht voreingestellter Button angeklickt werden muss.
Zur besseren Transparenz müssen Dialer bei grafischen Oberflächen auch Merkmale wie Mindestgröße der Schrift für die Lesbarkeit oder deutliches Abheben der Schrift vom Untergrund, auch farblich oder klare Erkenntlichkeit der Zustimmungsschalter erfüllen. Darüber hinaus wurden noch einige Anforderungen festgelegt, die sicherstellen sollen, dass solche Dialer bestehende Sicherheitseinstellungen in den Endgeräten des Nutzers nicht unterlaufen oder verändern oder auf Wunsch des Nutzers wirklich vollständig vom Endgerät entfernt werden können.
Anbieter müssen durch eine schriftliche Versicherung rechtsverbindlich dokumentieren, dass ihre Dialer die von der Reg TP festgelegten Mindestanforderungen einhalten. Gleichzeitig dürfen die Dialer in nächster Zukunft nur noch über die Rufnummerngasse 0900 9 angeboten werden, was eine gezielte Sperrung der Dialer durch den Kunden ermöglichen soll.
Das Gesetz legte gleichzeitig Preisobergrenzen von zwei Euro pro Minute und eine automatische Trennung nach einer Stunde bzw. 30,- Euro bei Blocktarifen für die Mehrwertdiensterufnummern fest. Es ist nicht zulässig, Dienste anzubieten, die teilweise über einen Blocktarif und teilweise minutenbasiert abgerechnet werden.
Eine Überschreitung der Zeit- und Preisgrenzen ist durch ein Legitimationsverfahren möglich. "Kernpunkt ist, dass der Anrufer sich bei jeder Überschreitung der Zeit- oder Preisgrenzen durch die Eingabe einer vierstelligen Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) legitimieren muss" , erklärte Kurth. Diese PIN kann jeder Anschlussinhaber bei demjenigen, der den Dienst anbietet, schriftlich beantragen. Die PIN ist an die Rufnummer des Anschlussinhabers gekoppelt und wird nach dreimaliger Falscheingabe gesperrt.
Darüber hinaus besteht auch ein Auskunftsanspruch, wenn ein Verbraucher den Anbieter einer angewählten Mehrwertdiensterufnummer wissen möchte. Bei den in Einzelzuteilung vergebenen 0900er-Rufnummern kann der Anbieter der Mehrwertdienstleistung unmittelbar in der Suchmaschine der Reg TP nachgeschlagen werden.
Bei 0190er-Rufnummern, die nur noch bis Ende 2005 genutzt werden dürfen, war die Suche nach einer Adresse eines Verantwortlichen bisher sehr schwer. Für alle Verbindungen seit dem 15. August 2003 kann sich der Verbraucher mit seiner Anfrage schriftlich an die Reg TP wenden und soll innerhalb von zehn Werktagen eine Antwort erhalten. Dabei sind Angaben über die angewählte Rufnummer, das Datum und die Uhrzeit der Anwahl sowie Name, Anschrift sowie Telefon- und Faxnummer des Anfragenden nötig.
"Wir sind entschlossen, die neuen gesetzlichen Befugnisse auszuschöpfen, um der Plage des Rufnummernmissbrauchs wirksam Einhalt zu gebieten. Alle Regelungen des Gesetzes, die durch Ausführungsbestimmungen ergänzt werden mussten, liegen vor. Zweifelsfragen wurden geklärt und die zuständigen Stellen festgelegt" , so Matthias Kurth, Präsident der Reg TP. Insbesondere in den ersten Wochen erwartet die Reg TP einen Ansturm bei der Dialerregistrierung und bei Auskunftsersuchen.
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