Datenschutz: Elektronische Gesundheitskarte unproblematisch

Gesundheitskarte soll den Datenschutz verbessern

Die Aussagen zur geplanten elektronischen Gesundheitskarte in der jüngsten Anzeigenkampagne der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zum angeblich gläsernen Patienten unter dem Titel "Wir finden Datenschutz ist genau so wichtig" seien falsch und irreführend, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Joachim Jacob und die Bundessozialministerin Ulla Schmidt.

Artikel veröffentlicht am ,

KZBV-Plakat
KZBV-Plakat
Weil vollständige Krankenakten auf der Gesundheitskarte gespeichert würden, wäre der Datenschutz nicht mehr gesichert und die Gefahr des Missbrauchs hoch. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Joachim Jacob: "Gerade die freie und unbeeinflusste Entscheidung der Patienten über den Einsatz der Karte und die Verwendung ihrer darauf gespeicherten medizinischen Daten, also der Grundsatz der Freiwilligkeit, war eines meiner Hauptanliegen bei der bisherigen Mitarbeit an der Konzeption der Gesundheitskarte. Der Gesetzentwurf trägt dieser Forderung, dass die Patienten Herr ihrer Daten bleiben, Rechnung. Darüber hinaus wird durch technische Vorkehrungen gewährleistet, dass nur mit Einverständnis der Patienten durch berechtigte Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unter Einsatz ihres elektronischen Heilberufsausweises auf die Gesundheitskarte zugegriffen werden kann. Ein unberechtigter Zugriff durch Arbeitgeber ist damit ausgeschlossen. Der Schutz vor Missbrauch der Gesundheitsdaten wird zusätzlich durch spezielle Strafvorschriften gestärkt. Die Sorge, die Gesundheitskarte schaffe den gläsernen Patienten, ist daher unbegründet."

Auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) hält die Kampagne der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung für falsch. "Hier werden die Patienten wider besseres Wissen verunsichert und gezielt in die Irre geführt", kommentierte der Vorsitzende der Bitkom-Geschäftsführung, Bernhard Rohleder, die Aktivitäten der Zahnärzte-Organisation.

"Die neue Karte wird den Patienten erstmals umfassenden Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten geben und sie in die Rechte ihrer informationellen Selbstbestimmung einsetzen. Damit wird der Einblick des einzelnen Patienten in seine Gesundheits- und Behandlungssituation deutlich verbessert", so Rohleder.

Laut Bitkom soll die elektronische Gesundheitskarte den Datenschutz vielmehr erheblich verbessern und die Souveränität und Entscheidungsbefugnis des einzelnen Patienten über den Umgang mit seinen Gesundheitsdaten stärken. Heute würden sensible Patientendaten ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen schriftlich, per Fax oder E-Mail übermittelt; Missbrauch sei möglich und fände auch statt. Bitkom teilte mit, dass das Speichern kompletter Krankenakten schon allein aus technischen Gründen nicht möglich ist. Es sei vielmehr der Patient, der darüber entscheide, welche Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden und welchen medizinisch berechtigten Personen er sie zur Verfügung stellen will.

Mit der Gesundheitskarte lassen sich nach Bitkom-Berechnungen bis zu 5 Milliarden Euro jährlich einsparen - bei einem Investitionsbedarf von etwa 1,3 Milliarden Euro. Die elektronische Gesundheitskarte soll 2006 eingeführt werden.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


George Orwell 28. Jul 2003

Der gläserne Mensch hat in diesem Staate sowieso keine Rechte, auf Datenschutz oder...

Tillmann 25. Jul 2003

Passwort ist nicht vorgesehen - vielmehr kann man die Karte, wenn man im Besitz einer...

jan_2000 25. Jul 2003

vielleicht sollte man die daten per passwort schützen lassen... aber die alten omis werde...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
OpenAI
Girlfriend-Chatbots verstoßen gegen die Regeln des GPT-Store

Nur einen Tag, nachdem OpenAI ChatGPT für Entwickler geöffnet hat, lassen sich Angebote finden, die es nicht geben dürfte.

OpenAI: Girlfriend-Chatbots verstoßen gegen die Regeln des GPT-Store
Artikel
  1. LTE: Kaum weniger Funklöcher in Deutschland
    LTE
    Kaum weniger Funklöcher in Deutschland

    Während bei 5G viel ausgebaut wurde, haben die Netzbetreiber zu wenig LTE-Funklöcher geschlossen. Das ergab zumindest eine Auswertung von Verivox.

  2. AVM: Huawei-Patent kommt in Fritzboxen nicht zum Einsatz
    AVM
    Huawei-Patent kommt in Fritzboxen nicht "zum Einsatz"

    Huawei hat einen großen Patentpool zu Wi-Fi 6. Fritzbox-Hersteller AVM hat die Patente nach eigenen Angaben in seinen Wi-Fi-6-Routern nicht genutzt, will sie aber dennoch für ungültig erklären lassen.

  3. E-Corner: Hyundai entwickelt Klappräder zum seitlichen Einparken
    E-Corner
    Hyundai entwickelt Klappräder zum seitlichen Einparken

    Die Hyundai-Tochter Mobis präsentiert eine Technik, mit der sich die Autoräder seitlich drehen lassen, um das parallele Einparken zu erleichtern.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Lenovo 34" 21:9 Curved WQHD 299€ • ASRock RX 7900 XTX 1.039,18€ • War Hospital 21,59€ • Amazon-Geräte -50% • Acer 34" OLED UWQHD 175Hz 999€ • PS5 + Spider-Man 2 569€ • AMD Ryzen 9 5950X 379€ • Switch-Controller 17,84€ • AOC 27" QHD 165Hz 229€ • 3 Spiele für 49€ [Werbung]
    •  /