Telekom muss für Telefonzellen Fremdenverkehrsabgaben zahlen
Gericht: Telekom profitiert vom Fremdenverkehr
Zu den in einer Fremdenverkehrsgemeinde ansässigen Unternehmen, die aus dem Tourismus Vorteile ziehen und deshalb finanzielle Beiträge in Form einer Abgabe zu leisten haben, kann sogar die Deutsche Telekom gehören. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: 6 A 10170/03.OVG) des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz hervor.

Der Stein des Anstoßes
Der Kläger war die Stadt Linz am Rhein, in der die Telekom wie in allen
deutschen Städten eine Vermittlungsstelle, mehrere Telefonzellen sowie
Telefonleitungen betreibt. Da sie sich nicht für beitragspflichtig hielt, machte sie gegenüber der Verbands-Gemeindeverwaltung trotz Aufforderung keine Angaben über ihren Umsatz. Auf Grund einer Schätzung wurde sie daraufhin für die Jahre 1996 bis 1999 zu Fremdenverkehrsbeiträgen in Höhe von rund 1.750 Euro
herangezogen. Daraufhin kam es zum Rechtsstreit. Schon das Verwaltungsgericht
Koblenz in erster Instanz bejahte dem Grunde nach die Beitragspflicht der
Telekom, und ebenso entschied jetzt auch das Oberverwaltungsgericht in der Berufung.
Die Telekom müsse Fremdenverkehrsbeiträge zahlen, weil sie aus dem Fremdenverkehr Vorteile ziehe, betonten die Richter. Die wirtschaftliche Betätigung der Telekom weise einen hinreichenden örtlichen Bezug auf. Denn sowohl bei den im Stadtgebiet unterhaltenen Telefonzellen als auch bei der Vermittlungsstelle und den Telekommunikationsleitungen handele es sich jeweils um ortsfeste Anlagen. Deren Betrieb sei für die Telekom wirtschaftlich vorteilhaft, weil Gäste von den Festnetzanschlüssen im Stadtgebiet, von Münzfernsprechern oder auch von Mobiltelefonen unter Inanspruchnahme der Vermittlungsstelle nach Hause telefonierten und dadurch Entgelte auslösten.
Das Oberverwaltungsgericht beanstandete allerdings die Schätzung der Verbandsgemeindeverwaltung: Diese war davon ausgegangen, dass 5 Prozent des im Stadtgebiet erzielten Gesamtumsatzes der Telekom auf den Fremdenverkehr entfielen. Diese Schätzung sei wesentlich überhöht; daher könnten die angefochtenen Beitragsbescheide keinen Bestand haben.
Fremdenverkehrsabgaben dienen dazu, Teile der Kosten für Fremdenverkehrswerbung und der Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen zu decken. Abgabepflichtig sind meist alle Einwohner und juristische Personen, die aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar Vorteile erzielen. Die Gemeinden legen per Satzung derartige Abgabenordnungen fest.
Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision gegen seine Entscheidung nicht zu.
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Dolle, und müssen nun auch Mobilfunknetzbetreiber abgaben zahlen, sie ziehen ja auch...
Wie gesagt, man sollte alle T-Zellen abreisen und Schilder mit Informationen zu dem...
Mahlzeit... Ich gehe mal stark davon aus, dass es sich dabei um einen verlangsamten...
Dann zahlen Mobilfunkunternehmen auch, weil ja alle Touristen übermäßig viel mit Ihren...