Deutscher Händler startet Digitalkamera-Vermietung
Die Mietgebühren unterscheiden sich je nach gewählter Digitalkamera sowie der Mietdauer. So schlagen die Kosten für eine Tagesmiete besonders hoch zu Buche, während der tägliche Mietpreis bei einer Dauer von 2 bis 10 Tagen günstiger wird. Weitere Abstufungen sind dann 11 bis 30 Tage sowie der Zeitraum über 30 Tage. Die Mietgebühr gilt vom Tag, an dem der Kunde die Kamera erhält und endet mit dem Tag des Rückversands.
Auch wenn sich die Mietgebühren der verfügbaren Digitalkameras unterscheiden, fallen – gemessen am Kaufpreis – immer ähnlich hohe Mietgebühren an. So kostet das Mieten einer Digitalkamera für die Dauer von einer Woche etwa ein Viertel des Kaufpreises. Bei einem zweiwöchigen Urlaub belaufen sich die Mietgebühren auf etwa zwei Fünftel des Gerätepreises, während eine Drei-Wochen-Miete bereits zwei Drittel des Kaufpreises ausmacht. Eine Mietdauer von vier Wochen erreicht dann bereits fünf Sechstel des Preises. Bei diesen Erhebungen wurden die anfallenden Versandkosten nicht berücksichtigt, so dass sich diese noch zu den Mietgebühren addieren. Auf einer Webseite findet man eine Liste der Digitalkameras(öffnet im neuen Fenster) , welche zur Miete angeboten werden.
Beim Anmieten einer Kamera fällt eine Kaution an, die mit den Mietgebühren verrechnet wird und dem Kaufpreis der entsprechenden Kamera entspricht. Wurde die Kaution durch die Mietdauer aufgebraucht, werden die anfallenden Gebühren nachberechnet. Die Versand- und Verpackungsgebühren berechnet WTN Online mit 5,99 Euro innerhalb Deutschlands. Auch die Kosten für den Rückversand muss der Kunde übernehmen. Sowohl die Kaution als auch die Mietgebühren können per Nachnahme, Kreditkarte oder als Vorkasse per Überweisung beglichen werden. Der Händler will Mietkunden durch eine Hotline unterstützen und bietet die übliche Gewährleistung und Garantie wie bei einem "normalen" Kauf.
WTN Online verspricht, alle Geräte vor dem Versand auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sollte der Lieferumfang bei der Rücksendung unvollständig oder das Produkt defekt sein, muss der Kunde die dadurch entstehenden Kosten tragen. Auch bei einem Totalverlust des Geräts muss der Kunde dafür aufkommen. Der Mieter haftet somit für jeden Schaden, der während der Verleihzeit zwischen Annahme und Rückversand auftritt.