Telekom muss neues Wiederverkäufer-Angebot vorlegen

RegTP weist Angebot der Telekom als missbräuchlich zurück

Nachdem sich die Deutsche Telekom mit ihren Wettbewerbern nicht über ein tragfähiges Geschäftsmodell für den Wiederverkauf (Resale) einigen konnte, hat jetzt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) über die Bedingungen zum Wiederverkauf von Telekommunikationsdienstleistungen zu entscheiden. Das bisherige Angebot der Telekom hat die RegTP als missbräuchlich beanstandet.

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Anlass der Entscheidung war eine umfangreiche Beschwerde der Firma Tele 2, die sich sowohl gegen das ihr angebotene Produktspektrum als auch die Preise und andere kommerzielle Konditionen richtete. In zwei parallel geführten Verfahren der Besonderen Missbrauchsaufsicht und der Nachträglichen Entgeltregulierung hat die RegTP jetzt das von der Telekom vorgelegte Wiederverkaufs-Angebot in Bezug auf die Bündelung von Produkten, das Bestellverfahren, die verlangten Sicherheitsleistungen und die Implementierungsfrist als missbräuchlich beanstandet.

Im Einzelnen sei die erzwungene Koppelung von Anschluss- und Verbindungsleistungen durch die Telekom unzulässig und muss durch Entbündelung aufgelöst werden. Die Wettbewerber müssen die Möglichkeit haben, Anschlüsse auch getrennt von den Verbindungsleistungen der Telekom zum Wiederverkauf zu erhalten.

Zudem müssen die Wiederverkäufer die Möglichkeit erhalten, Anschlüsse dauerhaft per Preselection auf das eigene Verbindungsnetz einzustellen. Aber auch eine Verbindungsnetzbetreiberauswahl (Call-by-call) sowie ihre Unterdrückung (Call-by-call-Sperre) muss ermöglicht werden.

Auch darf die Bearbeitung von Bestellungen der Reseller nicht von den von der Telekom vorgesehenen Voranmeldungs- und Zuteilungsverfahren abhängig gemacht werden. Bürgschaften dürfen Resellern nur abverlangt werden, wenn und soweit ein echtes Sicherungsbedürfnis besteht. Die für Anpassungsmaßnahmen erforderliche Implementierungszeit muss verbindlich zugesagt werden und darf eine Dauer von 18 Monaten nach Vertragsabschluss nicht überschreiten.

Die Telekom muss nun zur Abstellung "dieser missbräuchlichen Tatbestände" innerhalb von zwei Monaten ein entsprechend modifiziertes Resale-Angebot vorlegen.

Die Regulierungsbehörde will mit dieser Entscheidung der Nachfrage nach Resale als Geschäftsmodell entsprechend den Vorgaben des deutschen und europäischen Telekommunikationsrechts gerecht werden. Das bisherige Vertragsangebot der Telekom sei dafür noch untauglich, weil es die vielfältigen Möglichkeiten auf eine einzige Variante verenge.

"Ein ausschließlich gebündeltes Resale ist nicht ausreichend. Die feste Verkoppelung von Anschluss- und Verbindungsleistungen begünstigt einseitig Anbieter, die eigene Infrastruktur nicht besitzen und auch nicht aufbauen möchten. Netzbetreiber wiederum würden gezwungen, Leistungen zu kaufen, die sie wegen eigener vorhandener Infrastruktur nicht benötigen. Deshalb setzen wir darauf, das Resale-Paket der Deutschen Telekom aufzuschnüren und Einzelleistungen dem Wiederverkauf zugänglich zu machen. Resale in unserem Sinne ist kein statisches, sondern ein dynamisches Modell, das die Abhängigkeit von den Leistungen der Deutschen Telekom schrittweise reduzieren soll", so Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde.

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