Französischer Breitband-Anbieter Wanadoo muss Strafe zahlen

EU-Kommission: France-Telecom-Tochter missbrauchte dominante Marktposition

Die Europäische Kommission hat der France-Telecom-Tochter Wanadoo eine Strafe von 10,35 Millionen Euro auferlegt, weil der Breitband-Anbieter von Ende 1999 bis Oktober 2002 seine ADSL-Dienste unter den eigenen Kosten anbot und dies internen Papieren zufolge auch bis 2004 weiter betreiben wollte. Verfügte Wanadoo im Januar 2001 noch über einen Marktanteil von 46 Prozent, wuchs dies durch die Niedrigpreise bis September 2002 auf 72 Prozent an - während es keiner der Konkurrenten auf mehr als 10 Prozent schaffte.

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Bereits im August 2001 hat der ADSL-Provider Mangoosta seinen Betrieb eingestellt, zu den durch den Preiskampf betroffenen Konkurrenten zählt auch T-Online France. Im Rahmen der im September 2001 gestarteten EU-Untersuchung gegen Wanadoo hat die Kommission festgestellt, dass Wanadoo bis zum Oktober 2002 seine ADSL-Anschlüsse unter Preis zur Verfügung stellte. Bis August 2001 haben Wanadoos ADSL-Abogebühren laut EU unter den variablen Kosten und danach auf gleicher Höhe, aber immer noch deutlich unter den Gesamtkosten gelegen. Da jedoch die Marketingkampagne für Wanadoos ADSL-Dienste erst im März 2001 begann, hat die Kommission den Missbrauchsanfang auf diesen Zeitpunkt gelegt.

Wanadoo hat bis einschließlich Ende 2002 substanzielle Verluste durch diese Praxis in Kauf genommen. Laut internen Wanadoo-Dokumenten hatte das Unternehmen Anfang 2002 erwartet, seine Dienste bis 2003 und 2004 unter Kosten anzubieten. Das wettbewerbswidrige Verhalten von Wanadoo hat der Kommission zufolge zu einer Behinderung des Markteintritts und des Entwicklungspotenzials für Konkurrenten letztendlich auch zum Nachteil des Verbrauchers geführt. Die hohe Strafe für Wanadoo ergebe sich aus der Schwere und der Länge des Missbrauchs, so die Kommission in einer entsprechenden Mitteilung.

Erst eine allgemeine, über 30-prozentige ADSL-Leitungs-Preissenkung der France Telekom (um über 30 Prozent) im Oktober 2002 führte laut Kommission zu einem Ende des Missbrauchs seitens Wanadoo. Erst seit diesem Zeitpunkt sei der französische Markt für High-Speed-Internet-Zugänge deutlich schneller und gleichzeitig ausgewogener gewachsen: Zwischen September 2002 und März 2003 - einem Zeitraum von 7 Monaten - gab es einen stärkeren Zuwachs als zwischen März 2001 und August 2002 - einem Zeitraum von 17 Monaten.

Die Kommissions-Entscheidung gegen Wanadoo folgte der vom 21. Mai 2003 gegen die Deutsche Telekom gefällte. Dabei ging es um die Local-Loop-Preise der Telekom, die von der Kommission beanstandet wurden.

Jürgen Grützner vom deutschen Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) merkte in Bezug auf die Strafe für Wanadoo an, dass das neue Telekommunikationsgesetz, mit dem die Bundesregierung solche Wettbewerbsbehinderungen zukünftig besser in den Griff bekommen will, deutlich klarer werden müsse. So verpflichtete der erste interne Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums das marktbeherrschende Unternehmen noch, seine Vorprodukte den Wettbewerbern zu fairen Bedingungen rechtzeitig anzubieten. Der deutsche Regulierer sollte hierdurch schlagkräftiger werden, doch gerade dieser Passus sei in dem Ende April 2003 veröffentlichten Referentenentwurf nicht mehr zu finden. "Wer faire und einheitliche Wettbewerbsbedingungen schaffen will, muss gerade diesem zentralen Gedanken Rechnung tragen. Die ursprüngliche Regelung muss daher wieder in das Gesetz aufgenommen werden", fordert Grützner.

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