Bundesrat verabschiedet Gesetz gegen Dialer-Missbrauch
Gesetzentwurf im zweiten Anlauf akzeptiert
Das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern" hat am heutigen 11. Juli 2003 den zweiten Anlauf im Bundesrat geschafft. CDU/CSU hatten sich am 20. Juni 2003 noch gegen das neue Verbraucherschutzgesetz entschieden; am 2. Juli 2003 war der Gesetzentwurf noch einmal Gegenstand von Beratungen im Vermittlungsausschuss.
Um dem Missbrauch von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern entgegenzuwirken, soll das neue Gesetz nun Transparenz schaffen. Die Regulierungsbehörde wird in Zukunft Verbrauchern Auskünfte über die Anbieter von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern geben; eine Auseinandersetzung zwischen Netzbetreibern und Kunden dürfte damit entfallen und obliegt der Behörde.
Außerdem sollen festgelegte Höchstpreise bei den Telefontarifen in Zukunft vor hohen finanziellen Risiken schützen. Bei 0900er- und 0190er-Nummern gilt künftig eine Preisobergrenze von 2,- Euro pro Minute bzw. 30,- Euro pro Einwahl. Zudem sind die Anbieter verpflichtet, die Verbindung nach einer Stunde automatisch zu trennen, sofern ein Nutzer dies nicht explizit anders wünscht. Die jeweiligen Tarife müssen nun vor jedem Gespräch angesagt werden, schon bevor ein Entgelt bezahlt werden muss.
Falls ein Betreiber gegen das Gesetz verstößt, gelten verschärfte Bußgeldvorschriften, mit denen man hofft, eine größere Abschreckung zu erzielen. Die Regulierungsbehörde kann künftig eine Strafe von bis zu 100.000 Euro anstatt von bisher nur 20.000 Euro verhängen.
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Wenn man für eine 4-sekundige Einwahl 30 bezahlen muss unter Androhung eines Anwaltes...
Oooh - Dieser Ansatz ist ja so genial wie einfach ! Das sollte man nach vorne bringen!
den br kann man erst ernstnehmen wenn er gesetze zu seiner auflösung beschliesst. DIE...