Bundesrat verabschiedet Gesetz gegen Dialer-Missbrauch
Um dem Missbrauch von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern entgegenzuwirken, soll das neue Gesetz nun Transparenz schaffen. Die Regulierungsbehörde wird in Zukunft Verbrauchern Auskünfte über die Anbieter von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern geben; eine Auseinandersetzung zwischen Netzbetreibern und Kunden dürfte damit entfallen und obliegt der Behörde.
Außerdem sollen festgelegte Höchstpreise bei den Telefontarifen in Zukunft vor hohen finanziellen Risiken schützen. Bei 0900er- und 0190er-Nummern gilt künftig eine Preisobergrenze von 2,- Euro pro Minute bzw. 30,- Euro pro Einwahl. Zudem sind die Anbieter verpflichtet, die Verbindung nach einer Stunde automatisch zu trennen, sofern ein Nutzer dies nicht explizit anders wünscht. Die jeweiligen Tarife müssen nun vor jedem Gespräch angesagt werden, schon bevor ein Entgelt bezahlt werden muss.
Falls ein Betreiber gegen das Gesetz verstößt, gelten verschärfte Bußgeldvorschriften, mit denen man hofft, eine größere Abschreckung zu erzielen. Die Regulierungsbehörde kann künftig eine Strafe von bis zu 100.000 Euro anstatt von bisher nur 20.000 Euro verhängen.