Bundesrat verabschiedet Gesetz gegen Dialer-Missbrauch

Gesetzentwurf im zweiten Anlauf akzeptiert

Das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern" hat am heutigen 11. Juli 2003 den zweiten Anlauf im Bundesrat geschafft. CDU/CSU hatten sich am 20. Juni 2003 noch gegen das neue Verbraucherschutzgesetz entschieden; am 2. Juli 2003 war der Gesetzentwurf noch einmal Gegenstand von Beratungen im Vermittlungsausschuss.

Artikel veröffentlicht am ,

Um dem Missbrauch von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern entgegenzuwirken, soll das neue Gesetz nun Transparenz schaffen. Die Regulierungsbehörde wird in Zukunft Verbrauchern Auskünfte über die Anbieter von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern geben; eine Auseinandersetzung zwischen Netzbetreibern und Kunden dürfte damit entfallen und obliegt der Behörde.

Außerdem sollen festgelegte Höchstpreise bei den Telefontarifen in Zukunft vor hohen finanziellen Risiken schützen. Bei 0900er- und 0190er-Nummern gilt künftig eine Preisobergrenze von 2,- Euro pro Minute bzw. 30,- Euro pro Einwahl. Zudem sind die Anbieter verpflichtet, die Verbindung nach einer Stunde automatisch zu trennen, sofern ein Nutzer dies nicht explizit anders wünscht. Die jeweiligen Tarife müssen nun vor jedem Gespräch angesagt werden, schon bevor ein Entgelt bezahlt werden muss.

Falls ein Betreiber gegen das Gesetz verstößt, gelten verschärfte Bußgeldvorschriften, mit denen man hofft, eine größere Abschreckung zu erzielen. Die Regulierungsbehörde kann künftig eine Strafe von bis zu 100.000 Euro anstatt von bisher nur 20.000 Euro verhängen.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Anton Zimmer 22. Jun 2005

Wenn man für eine 4-sekundige Einwahl 30 € bezahlen muss unter Androhung eines Anwaltes...

Uwe K. 26. Nov 2003

Oooh - Dieser Ansatz ist ja so genial wie einfach ! Das sollte man nach vorne bringen!

neo 15. Aug 2003

den br kann man erst ernstnehmen wenn er gesetze zu seiner auflösung beschliesst. DIE...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
OpenAI
Girlfriend-Chatbots verstoßen gegen die Regeln des GPT-Store

Nur einen Tag, nachdem OpenAI ChatGPT für Entwickler geöffnet hat, lassen sich Angebote finden, die es nicht geben dürfte.

OpenAI: Girlfriend-Chatbots verstoßen gegen die Regeln des GPT-Store
Artikel
  1. LTE: Kaum weniger Funklöcher in Deutschland
    LTE
    Kaum weniger Funklöcher in Deutschland

    Während bei 5G viel ausgebaut wurde, haben die Netzbetreiber zu wenig LTE-Funklöcher geschlossen. Das ergab zumindest eine Auswertung von Verivox.

  2. AVM: Huawei-Patent kommt in Fritzboxen nicht zum Einsatz
    AVM
    Huawei-Patent kommt in Fritzboxen nicht "zum Einsatz"

    Huawei hat einen großen Patentpool zu Wi-Fi 6. Fritzbox-Hersteller AVM hat die Patente nach eigenen Angaben in seinen Wi-Fi-6-Routern nicht genutzt, will sie aber dennoch für ungültig erklären lassen.

  3. E-Corner: Hyundai entwickelt Klappräder zum seitlichen Einparken
    E-Corner
    Hyundai entwickelt Klappräder zum seitlichen Einparken

    Die Hyundai-Tochter Mobis präsentiert eine Technik, mit der sich die Autoräder seitlich drehen lassen, um das parallele Einparken zu erleichtern.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Lenovo 34" 21:9 Curved WQHD 299€ • ASRock RX 7900 XTX 1.039,18€ • War Hospital 21,59€ • Amazon-Geräte -50% • Acer 34" OLED UWQHD 175Hz 999€ • PS5 + Spider-Man 2 569€ • AMD Ryzen 9 5950X 379€ • Switch-Controller 17,84€ • AOC 27" QHD 165Hz 229€ • 3 Spiele für 49€ [Werbung]
    •  /