ifrOSS: VSI zieht voreilige Schlüsse bezüglich Open Source

Metzger und Jaeger üben differenzierte Kritik an VSI-Studie

Nachdem der Linux-Verband und die Free Software Foundation Europe die im Auftrag des Verbands der Deutschen Software-Industrie von Professor Gerald Spindler durchgeführte Studie zu Rechtsfragen bezüglich freier und Open-Source-Software kritisiert haben, hat nun auch das "Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software" (ifrOSS) eine Stellungnahme zu Spindlers Studie abgegeben. Dabei stellen Dr. Axel Metzger und Dr. Till Jaeger vom ifrOSS fest, dass sich die Studie selbst deutlich differenzierter mit den rechtlichen Fragen um freie und Open-Source-Software auseinander setzt als der VSI in seiner auf Linux-kritische Aussagen verkürzten Pressemitteilung. Auch die Stigmatisierung Spindlers als Gegner freier Software sei deshalb voreilig.

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Die aufgezeigten Rechtsprobleme seien unterdessen überwiegend bekannt und Spindler verweigere sich nur in Einzelfragen den Lösungen, die das bisherige Schrifttum anbietet, trage das Konzept aber weithin mit. Wo er abweicht, seien seine Lösungen angreifbar. Zudem seien in Einzelfragen Missverständnisse und Fehlinterpretationen der Lizenzen zu beklagen. In ihrer Kritik an Spindler gehen Metzger und Jaeger aber nur auf einige ausgewählte Beispiele zur GNU General Public License (GPL) näher ein. Eine vollständige Analyse der Arbeit Spindlers stehe noch aus, wobei die Autoren auf gegenwärtig in Arbeit befindlichen Dissertationen von Koglin und Schulz sowie eine kommende Neuauflage ihres eigenen Werkes "Open Source Software - Rechtliche Rahmenbedingungen der Freien Software" verweisen.

Inhalt:
  1. ifrOSS: VSI zieht voreilige Schlüsse bezüglich Open Source
  2. ifrOSS: VSI zieht voreilige Schlüsse bezüglich Open Source

So stellen auch Metzger und Jaeger "verwundert" fest, dass die Studie die Begriffe Freeware und freie Software gleichzusetzen scheint. Als Freeware verbreitete Programme entsprechen in der Regel aber gerade nicht den Definitionen der Free Software Foundation und der Open-Source-Initiative, da insbesondere kein Bearbeitungsrecht besteht. Die verwandte Begrifflichkeit sei deshalb unglücklich und entspreche nicht dem in Fachkreisen vorherrschenden Verständnis.

Zu begrüßen sei hingegen, dass die Studie jedenfalls im Grundsatz davon ausgeht, dass auch bei komplexen Entwicklungsstrukturen zahlreicher Urheber, die mit-, neben- und nacheinander an einer Software schreiben, eine Unterlassungsklage eines Urhebers "für alle" möglich ist, ohne dass die Namen aller Miturheber genannt werden müssen. Dieses Ergebnis sei für die Frage der Durchsetzung der Lizenzen vor Gericht von kaum zu überschätzender Bedeutung, entspreche aber dem bisherigen Kenntnisstand. Wichtig und "Linux-freundlich" sei auch die Einschätzung des Gutachtens, dass eine Missachtung der Verpflichtungen aus der GPL zu einem Wegfall der Rechte führt.

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ifrOSS: VSI zieht voreilige Schlüsse bezüglich Open Source 
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wunderkind 07. Jul 2003

bazik! lass dich nicht von thorsten auf dem arm nehmen. ist entweder einfach nur (im...

bazik 07. Jul 2003

Haha geil, könnte ein Microsoft Vertreter nicht besser sagen :) Quelle? Lalala, hier...

Thorsten 07. Jul 2003

Aija. Billig ist halt nicht gut. Qualität hat seinen Preis. Aber dafür lohnen sich diese...

bazik 07. Jul 2003

Anhand deiner Rechtschreibung wuerd ich dich auf 15 schaetzen. Komisch das man bei...



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