FSF Europe: VSI-Studie mit gravierenden fachlichen Mängeln
Studie zu Rechtsfragen freier Software zeigt nur oberflächliches Verständnis
Auch die Free Software Foundation Europe übt scharfe Kritik an der im Auftrag des Verbandes der deutschen Softwareindustrie (VSI) durchgeführten Studie zu rechtlichen Fragen freier Software. Diese weise zum Teil erhebliche fachliche Mängel auf.
So setze die Studie - die im Wesentlichen den 1998 für freie Software vorgeschlagenen Marketingbegriff "Open Source" verwendet - in großen Teilen freie Software gleich mit ihrer meistverwandten Lizenz, der GNU General Public License (GPL). Auf dieser Basis würden dann unzulässige Verallgemeinerungen von Eigenschaften der GPL für freie Software getroffen. Auch in Bezug auf die aufgeführten und betrachteten Lizenzen sei sehr nachlässig gearbeitet worden. So werden Lizenzen für Software und Dokumentation vermengt und beispielsweise die proprietäre Lizenz "Sun Community Source License" (SCSL) fälschlicherweise als anerkannte Lizenz freier Software bezeichnet.
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Über die GNU General Public License (GPL), der die Studie die größte Aufmerksamkeit schenkt, wird zudem behauptet, sie basiere auf US-amerikanischem Urheberrecht, obwohl sich durch Recherchen schnell herausfinden lasse, dass sie mit Blick auf die Urheberrechts-Konvention von Bern geschrieben wurde, um globale Wirksamkeit zu erlangen, so die FSF Europe. Noch schwerwiegender sei es, freie Software mit Copyleft gleichzusetzen, wie es die Studie beispielsweise auf Seite 14, Absatz 3 tue, und bei den Lizenztypen die nicht-schützenden Freie-Software-Lizenzen wie z.B. BSD vollständig zu vernachlässigen.
Die Aussage, eine Dual-Lizenzierung mit der GPL sei nicht möglich, wie sie auf Seite 17 gemacht wird, scheint nicht haltbar, da dem Urheber keine Auflagen durch Lizenzierung unter der GPL entstehen.
Bei der "Abgrenzung zu anderen Formen" verliere die Studie schließlich endgültig den Überblick. So wird von "GPL bzw. Open Source Software" im Gegensatz zu Public Domain gesprochen, obwohl Public Domain ein Teil der freien Software sei und Freeware mit freier Software übersetzt, obwohl sich der englische Begriff historisch auf den Preis, der deutsche jedoch sprachlich eindeutig auf die Freiheit beziehe.
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Das gibt es aber fast nur bei geschäftlicher Software und hat was mit der Haftung zu...
Wenn man einige Lizenzen wirklich genau liest (siehe SAP und Lexware), stellt man fest...