FSF Europe: VSI-Studie mit gravierenden fachlichen Mängeln
So setze die Studie - die im Wesentlichen den 1998 für freie Software vorgeschlagenen Marketingbegriff "Open Source" verwendet - in großen Teilen freie Software gleich mit ihrer meistverwandten Lizenz, der GNU General Public License (GPL). Auf dieser Basis würden dann unzulässige Verallgemeinerungen von Eigenschaften der GPL für freie Software getroffen. Auch in Bezug auf die aufgeführten und betrachteten Lizenzen sei sehr nachlässig gearbeitet worden. So werden Lizenzen für Software und Dokumentation vermengt und beispielsweise die proprietäre Lizenz "Sun Community Source License" (SCSL) fälschlicherweise als anerkannte Lizenz freier Software bezeichnet.
Über die GNU General Public License (GPL), der die Studie die größte Aufmerksamkeit schenkt, wird zudem behauptet, sie basiere auf US-amerikanischem Urheberrecht, obwohl sich durch Recherchen schnell herausfinden lasse, dass sie mit Blick auf die Urheberrechts-Konvention von Bern geschrieben wurde, um globale Wirksamkeit zu erlangen, so die FSF Europe. Noch schwerwiegender sei es, freie Software mit Copyleft gleichzusetzen, wie es die Studie beispielsweise auf Seite 14, Absatz 3 tue, und bei den Lizenztypen die nicht-schützenden Freie-Software-Lizenzen wie z.B. BSD vollständig zu vernachlässigen.
Die Aussage, eine Dual-Lizenzierung mit der GPL sei nicht möglich, wie sie auf Seite 17 gemacht wird, scheint nicht haltbar, da dem Urheber keine Auflagen durch Lizenzierung unter der GPL entstehen.
Bei der "Abgrenzung zu anderen Formen" verliere die Studie schließlich endgültig den Überblick. So wird von "GPL bzw. Open Source Software" im Gegensatz zu Public Domain gesprochen, obwohl Public Domain ein Teil der freien Software sei und Freeware mit freier Software übersetzt, obwohl sich der englische Begriff historisch auf den Preis, der deutsche jedoch sprachlich eindeutig auf die Freiheit beziehe.
Zudem werden das proprietäre 'Shared-Source-Programm' von Microsoft "unreflektiert" als etwas Ähnliches dargestellt. Dementsprechend fragwürdig erscheine schließlich die schematische Einordnung, bei der nun die Kategorien "Shareware", "Freeware/Public Domain", "BSD", "LGPL", "GPL" auftauchen. Es werden also nicht nur Kategorien vermengt mit einzelnen Lizenzen, es wird auch proprietäre und freie Software unreflektiert nebeneinander gestellt und im Falle von "Freeware/Public Domain" sogar vermengt.
Diese Vermengung finde sich auch in anderen Teilen, auch wenn sie dort in einem Satz stattfindet und beklagt wird: So z.B. auf Seite 8, Absatz 2: "Kernpunkt von Open Source, der in der politischen Diskussion oft zur Vermengung von Open Source mit Freeware oder Shareware führt, ist die Bestimmung in der General Public License, dass jeder die GPL-Software kostenlos benutzen und verändern kann, seinerseits aber verpflichtet ist, die so erstellte Software der GPL-Lizenz zu unterstellen, andernfalls rückwirkend seine Befugnis zur freien Benutzung erlischt." Dabei werde fälschlicherweise der Copyleft-Charakter der GPL als wesentliches Merkmal freier Software dargestellt, obwohl Copyleft nur eine Kategorie freier Software charakterisiert.
"Insgesamt offenbart die Studie leider bestenfalls ein oberflächliches Verständnis freier Software, indem Vorurteile und Fehlinformationen unreflektiert als Tatsachen präsentiert werden und dann als Basis für die rechtliche Betrachtung dienen" , so die FSF Europe in einer Stellungnahme.
So seien denn auch viele Ergebnisse, wie z.B die Aussage, die GPL erfordere, Derivate kostenlos abzugeben, rechtlich nicht haltbar. Zum einen gibt es keine Verpflichtung zur Weitergabe und zum anderen begrenze die GPL bewusst nicht den Preis für eine solche Weitergabe. Lediglich der Preis für eine sich an den Verkauf der Software anschließende Verfügbarmachung des Sourcecodes werde begrenzt, um eine indirekte Einschränkung der über die Lizenz gewährten Freiheiten zu verhindern, ist der Zugriff auf den Sourcecode doch die Voraussetzung zur Wahrnehmung zweier der vier Freiheiten, die freie Software definieren.
"Die Rechtssicherheit freier Software und speziell der GNU General Public License (GPL) ist bereits seit 1985 ein Thema, dem sich die Free Software Foundation intensiv widmet. So hat die FSF Europe beispielsweise im Februar 2003 das Fiduciary Licence Agreement (FLA) herausgebracht, um speziell nach kontinentaleuropäischem Urheberrecht die bereits gegebene Rechtssicherheit freier Software noch weiter zu erhöhen" , so die FSF Europe weiter.
Handlungsbedarf sieht die FSF Europe vielmehr in den rechtlichen Fragen proprietärer Software, deren Lizenzen nach ihren Erkenntnissen zum Teil erhebliche Rechtsunsicherheiten aufweisen. "Leider fehlen bisher die Mittel, vergleichbare Studien zu diesem Thema vorzunehmen."



