Einigung im Streit um neues Urheberrecht
Durch diese Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes soll nunmehr ausdrücklich klargestellt werden, dass die mit der Neufassung des Gesetzes privilegierte Privatkopie nur dann zulässig ist, wenn sie aus legalem Ausgangsmaterial gewonnen wird. Damit soll insbesondere die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch unterbunden werden. "Die durch die Herstellung von Raubkopien verursachte Rechtsverletzung soll nicht dadurch manifestiert werden, dass aus diesen Vorlagen gewonnene Kopien zum privaten Gebrauch zugelassen werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesrats.
Der Vermittlungsvorschlag begrenzt die Unzulässigkeit aber auf offensichtlich rechtswidrig erstellte Vorlagen, was die von der Bundesregierung vorgebrachten Bedenken berücksichtigen, wonach es dem Nutzer häufig nicht möglich sei, die Rechtmäßigkeit der Kopiervorlage zu beurteilen.
Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses wird nunmehr dem Bundestag zur Abstimmung zugeleitet. Wird das Gesetz entsprechend dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses geändert, hat der Bundesrat nochmals zu befinden.
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