Einigung im Streit um neues Urheberrecht

Privatkopien nur von rechtmäßig hergestellten Vorlagen zulässig

Nachdem die CDU/CSU mit ihrer Bundesratsmehrheit das neue Urhebergesetz zunächst blockierte, um auf weitere Änderungen zu drängen, konnte man sich nun im Vermittlungsausschuss auf einen Einigungsvorschlag verständigen. Priavatkopien sollen demnach nur noch von rechtmäßig hergestellten Vorlagen erlaubt sein.

Artikel veröffentlicht am ,

Durch diese Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes soll nunmehr ausdrücklich klargestellt werden, dass die mit der Neufassung des Gesetzes privilegierte Privatkopie nur dann zulässig ist, wenn sie aus legalem Ausgangsmaterial gewonnen wird. Damit soll insbesondere die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch unterbunden werden. "Die durch die Herstellung von Raubkopien verursachte Rechtsverletzung soll nicht dadurch manifestiert werden, dass aus diesen Vorlagen gewonnene Kopien zum privaten Gebrauch zugelassen werden", heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesrats.

Der Vermittlungsvorschlag begrenzt die Unzulässigkeit aber auf offensichtlich rechtswidrig erstellte Vorlagen, was die von der Bundesregierung vorgebrachten Bedenken berücksichtigen, wonach es dem Nutzer häufig nicht möglich sei, die Rechtmäßigkeit der Kopiervorlage zu beurteilen.

Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses wird nunmehr dem Bundestag zur Abstimmung zugeleitet. Wird das Gesetz entsprechend dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses geändert, hat der Bundesrat nochmals zu befinden.

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einszweidrei 08. Jul 2003

Seit Erfindung des Buckdrucks vor 500 Jahren wird immer wieder etwas kopiert, das...

RasX 07. Jul 2003

Gibt es in der USA auch Cd`s mit Kopierschutz, oder lassen sich nur die Deutschen so...

xofox 04. Jul 2003

PS. Der Kopierschutz wird nicht geknckt da er Analog gar nicht mehr vorhanden ist.

xofox 04. Jul 2003

Bei Audio ist es ganz einfach jeden Kopierschutz, zu entgehen, denn der Ausgang der...



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