VSI: Einsatz von Open Source rechtlich kritisch
Studie soll Rechtsunsicherheiten freier Software belegen
Die Entwicklung, Nutzung und der Vertrieb von Open-Source-Software berge rechtliche Probleme, darauf weist der Verband der Softwareindustrie Deutschland (VSI) hin. Schuld daran sei vor allem die für viele Open-Source-Produkte verwendete General Public License (GPL), die urheberrechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche Unwägbarkeiten mit sich bringe und in Teilbereichen mit der deutschen Rechtsprechung unvereinbar sei.
Dabei bezieht sich der VSI auf eine aktuelle Studie zu Rechtsfragen der Open Source Software, die von Professor Gerald Spindler von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen im Auftrag des Verbandes durchgeführt wurde.
"Die Betrachtung rechtlicher Aspekte steht zunehmend im Zentrum der Debatte um Einsatzmöglichkeiten von 'freier Software'. Die Studie offenbart rechtliche Schwachstellen, die bei der Nutzung von OSS entstehen und die unmittelbare wirtschaftliche Risiken für Entwickler und Nutzer darstellen. Diese unternehmenskritische Relevanz unterstreicht die Bedeutung der Studie", so Johannes Krüger, Generalbevollmächtigter des VSI-Vorstands.
Die Bestimmungen der GPL weisen laut der VSI-Studie erhebliche Rechtsunsicherheiten auf, die nach Ansicht des VSI im Wesentlichen auf die Grundprinzipien von freier Software zurückzuführen sind, insbesondere die freiwillige Weitergabe der Programmierleistungen, die nicht zentral unter der Leitung eines Unternehmens entwickelt worden sind.
Ein Grund für die Probleme von Open-Source-Software ist nach Ansicht des VSI die gemeinschaftliche Produktion verschiedener Urheber aus dem In- und Ausland. Schwierigkeiten könnten sich zudem bei Software ergeben, die zum Teil auf OSS beruht und zum Teil auf "proprietärer" Software. Dann könne die Software insgesamt unter die GPL fallen, was die Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse eines Unternehmens einschränke.
Darüber hinaus sieht die GPL ein direktes Lizenzverhältnis des Nutzers mit dem Urheber vor, wodurch auch erhebliche urheberrechtliche Zweifelsfragen bei der unternehmensinternen Erstellung von Open-Source-Software durch Mitarbeiter im Auftrag ihrer Arbeitgeber entstehen, so die Studie.
Aber auch aus haftungsrechtlicher Sicht können sich bei OSS Probleme ergeben. So sei die Haftung des Entwicklers gegenüber dem Nutzer auf ein Minimum beschränkt, nämlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dennoch könne grundsätzlich jeder Entwickler für das Produkt haftbar gemacht werden, wenn eine gemeinschaftliche Entwicklung vorliegt. Damit bestehe für beide Seiten ein Risiko: Der Nutzer könnte Haftungsansprüche geltend machen, gleichzeitig müsste der Entwickler damit rechnen, für Fehler verantwortlich gemacht zu werden, die er nicht begangen hat.
Diese rechtlichen Unsicherheiten bringen nach Meinung des VSI eine hohe unternehmenskritische Relevanz mit sich. So seien Entwickler wie Nutzer von Open-Source-Software zumeist nicht rechtlich umfassend abgesichert, was unmittelbare Folgen für den Einsatz in Unternehmen habe. Insbesondere bei der Entwicklung von OSS-Komponenten im In- und Ausland könnten sich unterschiedliche Rechtsansprüche gegen die Entwickler ergeben. Diese diffuse Situation führe daher zu fehlenden, klar benennbaren Verantwortlichkeiten für rechtliche, aber letztlich auch für technische Fragen.
Eine detaillierte Analyse der Probleme von Open Source und freier Software bietet auch das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).
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Kommentar: VSI-Studie mit gravierenden fachlichen Mängeln http://mail.fsfeurope.org...
Kann es sein das du halb blind bist ? Wir untersuchen seit knapp einem Jahr wie Web...
Hallo :-) stimmt leider sehr oft, aber auch bei größeren firmen gibt es da ausnahmen...
Hallo! Hier nur ein paar Gedankensplitter: Vielfach wird von Kritikern der fehlende...