Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Datenschützer kritisiert Umgang mit Großem Lauschangriff

Unschuldige geraten ins Visier. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, hat kurz vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über den Großen Lauschangriff am 1. Juli 2003 die Abhörpraxis in Wohnungen kritisiert.
/ Andreas Donath
Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Es sei "nicht tolerabel" , dass ein Großteil der Bürger, die ins Visier des Großen Lauschangriffs geraten, nicht wie vorgeschrieben nachträglich benachrichtigt werden, sagte Jacob dem Nachrichtenmagazin Focus. "Ich erwarte vom Bundesverfassungsgericht, dass es den Behörden klarmacht, dass sie den Berichtspflichten großzügig nachkommen müssen." Nur bei "zeitnaher Information der Betroffenen" mache es noch Sinn, die Abhöraktion gerichtlich überprüfen zu lassen.

Als "hohen Preis" bezeichnete Jacob, dass sich unter den 239 Abgehörten etwa zur Hälfte unverdächtige Bürger fanden. Vielleicht lasse sich mit Stimmerkennung vermeiden, Gespräche von Unbescholtenen aufzuzeichnen, regte Jacob an.

Bisher lässt der Gesetzgeber das Abhören in Wohnungen bei 15 verschiedenen Delikten zu, in der Praxis konzentrieren sich die Lauschangriffe auf Rauschgift- und Tötungsdelikte. "Ich würde diesen Katalog der Anlasstaten enger fassen" , sagte Jacob, der in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am Dienstag als Sachverständiger auftritt. Nach Berechnungen des Klägers und FDP-Politikers Burkhard Hirsch brachte nicht einmal jede zweite der Abhöraktionen von 1999 bis 2001 relevante Ergebnisse für das Ermittlungsverfahren.


Relevante Themen