Datenschützer kritisiert Umgang mit Großem Lauschangriff
Es sei "nicht tolerabel" , dass ein Großteil der Bürger, die ins Visier des Großen Lauschangriffs geraten, nicht wie vorgeschrieben nachträglich benachrichtigt werden, sagte Jacob dem Nachrichtenmagazin Focus. "Ich erwarte vom Bundesverfassungsgericht, dass es den Behörden klarmacht, dass sie den Berichtspflichten großzügig nachkommen müssen." Nur bei "zeitnaher Information der Betroffenen" mache es noch Sinn, die Abhöraktion gerichtlich überprüfen zu lassen.
Als "hohen Preis" bezeichnete Jacob, dass sich unter den 239 Abgehörten etwa zur Hälfte unverdächtige Bürger fanden. Vielleicht lasse sich mit Stimmerkennung vermeiden, Gespräche von Unbescholtenen aufzuzeichnen, regte Jacob an.
Bisher lässt der Gesetzgeber das Abhören in Wohnungen bei 15 verschiedenen Delikten zu, in der Praxis konzentrieren sich die Lauschangriffe auf Rauschgift- und Tötungsdelikte. "Ich würde diesen Katalog der Anlasstaten enger fassen" , sagte Jacob, der in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am Dienstag als Sachverständiger auftritt. Nach Berechnungen des Klägers und FDP-Politikers Burkhard Hirsch brachte nicht einmal jede zweite der Abhöraktionen von 1999 bis 2001 relevante Ergebnisse für das Ermittlungsverfahren.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.