Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Dialer-Missbrauch
So soll das Gesetz zukünftig für mehr Transparenz sorgen. Verbraucher erhalten ein Auskunftsrecht gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post um zu erfahren, wer sich hinter den entsprechenden Diensten befindet. So sollen Verbraucher die Adressen von Unternehmen bekommen, die in Deutschland im Falle von Missbrauch haftbar gemacht werden können. Möglich wird dies unter anderem dadurch, dass Betreiber von Dialer-Diensten diese in Zukunft bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registrieren lassen müssen und auf eine Nummerngasse beschränkt werden.
Auch soll es bei 0900er- und 0190er-Nummern zukünftig eine Preisobergrenze von 2 Euro pro Minute bzw. 30 Euro pro Einwahl geben und die Anbieter verpflichtet werden, die Verbindung nach einer Stunde automatisch zu trennen, sofern ein Nutzer dies nicht explizit anders wünscht. Dabei müssen die Tarife vor jedem Gespräch angesagt werden, noch bevor ein Entgelt bezahlt werden muss.
Auch soll mit dem Gesetz durch verschärfte Bußgeldvorschriften eine größere Abschreckung erzielt werden. So kann die Regulierungsbehörde zukünftig eine Strafe bis zu 100.000 Euro und nicht wie bisher bis zu 20.000 Euro verhängen.