eco lehnt Vergabe von Internet-Domains durch Reg TP ab
Die nicht gewinnorientierte DENIC eG, die 1996 aus dem Interessenverband DENIC hervorgegangen ist und von rund 180 Unternehmen der Internetbranche getragen wird, sei vielmehr ein hervorragendes Beispiel für eine gelungene Selbstregulierungsmaßnahme der Wirtschaft, so der Verband.
Als besonders gelungen hebt eco hervor, dass DENIC die technische Notwendigkeit einer zentralen Registrierungsstelle für Domains mit einem funktionierenden Wettbewerbsmodell verbindet. 99,7 Prozent aller Domain-Registrierungen erfolgten über Internet Service Provider, die miteinander im Wettbewerb stehen. Durch eine liberale Registrierungspolitik und ein weitgehend automatisiertes Registrierungsverfahren sei es der DENIC gelungen, die Top-Level-Domain ".de" mit etwa 6,5 Millionen Registrierungen als zweitgrößte Top-Level-Domain nach ".com" und als weltweit größte Country-Code-Top-Level-Domain überhaupt zu etablieren. Mit rund 90.000 neuen ".de".-Domains im Monat liege DENIC zudem weiter auf Wachstumskurs.
"Der Verband der deutschen Internetwirtschaft sieht es als 'absurd' an, staatliche Eingriffe in diese erfolgreich funktionierende Organisation der Internetbranche auch nur zu erwägen. Die bisherige rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der DENIC eG ist nach fester Überzeugung von eco völlig ausreichend. Die Ausklammerung der Internet-Domains aus dem TKG/TKNV hat sich bewährt und es gibt keinen Handlungsbedarf" , so eco in einer Stellungnahme.
Der Verband sieht erhebliche Gefahren, sollten Internet-Domains künftig der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) unterstehen, wie es Paragraf 58, Absatz 1, Satz 2 und 3 des TKG-Entwurfs in Verbindung mit dem Entwurf der TKNV vorsieht. Die bisherige erfolgreiche Praxis würde dadurch abrupt gestoppt und der Registrierungsprozess akut gefährdet; erhebliche Eingriffe in die Rechte der Domain-Inhaber wären die Folge.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft fordert daher den Gesetzgeber auf, den Versuch aufzugeben, die Domain-Registrierung durch das Telekommunikationsgesetz unter eine staatliche Regulierung zu stellen und im TKG klarzustellen, dass weder IP-Adressen noch Domains Nummern im Sinne des TKG/TKNV sind.



